Hinweise für Veranstaltungen im Wald – Teil III

(Fortsetzung des Beitrags vom 19.11.2009)

Die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) und dem Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (in der Vereinbarung als “Naturführer” bezeichnet) beinhaltet folgende Dokumente:

  1. Die Kooperationsvereinbarung. In dieser Vereinbarung werden auf insgesamt sieben A4-Seiten und in 11 Paragraphen die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt. Zu den Rechten des Naturführers gehören u.a. die Erlaubnis zur Grundstücksmitnutzung, die Werbung als “Offizieller Partner von Sachsenforst”, das Befahren des Waldes sowie weitere, im einzelnen zu beantragende Nutzungsarten. Zu den Pflichten des Naturführers gehören u.a. der Abschluß einer angemessenen Haftpflichtversicherung, die Einreichung eines exakten Veranstaltungsplanes in Verbindung mit einem Antrag auf ZNL-Führung, die Jahresabrechnung aller Veranstaltungen und Einnahmen sowie die Entrichtung einer jährlichen Nutzungsgebühr. Diese wird im ersten Jahr pauschal erhoben und beträgt ab dem zweiten Jahr 10% der erzielten Einnahmen, soweit diese mehr als 500 EUR p.a. betragen. Andernfalls werden pauschal 25 EUR fällig. Die Kooperationsvereinbarung wird für die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie ist gebunden an die Zertifizierung und den Nachweis von Fortbildungen. Ein weiteres Kriterium ist die jährliche Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen.

  2. Den Antrag auf ZNL-Führung. Darin beschreibt der Naturführer möglichst exakt seine geplanten Führungen hinsichtlich Thema, Terminierung, Teilnehmerzahl, Wegeverlauf und weiterer Waldnutzungsarten. Zu letzterem gehören u.a. Kfz-Erlaubniskarten, gewerbliche Foto- und Drehgenehmigungen, Beschilderungen/Markierungen und Zusatzleistungen wie Werbung, Verkaufsstände, Abgabe von Speisen und Getränken sowie die Nutzung von Waldparkplätzen.

  3. Die Jahresabrechnung. Darin sind die veranstalteten Führungen, geordnet nach Thema, Teilnehmerzahl, Einnahme je Teilnehmer, sonstige Einnahmen und Gesamteinnahmen aufzulisten.

Die drei vorgenannten Dokumente können als Google-Dokumente vollständig gelesen und heruntergeladen werden. Klicken Sie dazu bitte auf die jeweilige Verlinkung in den obigen Absätzen.

Es bliebt abzuwarten, inwieweit der bürokratische und Kostenaufwand für den einzelnen Naturführer in einem angemessenen Verhältnis zu den künftigen Einnahmen stehen wird. Schließlich kann auch ein Naturführer nur solche Kosten verkraften, denen überlebenssichernde Einnahmen gegenüberstehen. Die derzeitigen Honorare eignen sich dafür nicht.

Mit besonderem Interesse werden deshalb die Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (ZNL) auch verfolgen, inwieweit der SBS andere gewerbliche Anbieter von Führungen und touristischen Leistungen in die (Genehmigungs- und Kosten)Pflicht nimmt. Denn an einer Wettbewerbsverzerrung können weder der SBS noch die ZNL interessiert sein.