Der Tourenführer darf Teilnehmer von einer Trekkingtour ausschließen, wenn er deren Kondition als zu schlecht beurteilt – berichtet die “Sächsische Zeitung” vom 21./22.02.2010 unter Berufung auf die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht, Wiesbaden. Auch wenn für die Betroffenen dann Teile der Reise ausfallen, haben sie keinen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises oder auf Schadenersatz, entschied das Landgericht Kempten. weiterlesen
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