Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer – Qualitätsmerkmal einer Destination

Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer (ZNL) zu werden ist nicht schwer, es zu sein dagegen sehr. Zumindest in den Regionen Dresden und Umland, Elbsandsteingebirge und Osterzgebirge sind ZNL alles andere als auf Rosen gebettet. Während sie ihre persönlichen Beziehungen spielen lassen müssen, um zu überleben – und im übrigen bei Reiseveranstaltern und regionalen “Touristikern” betteln gehen müssen, um überhaupt wahrgenommen zu werden – sind ihre Kollegen auf der Schwäbischen Alb schon ein gutes Stück weiter. weiterlesen »

Terminänderung für die Inititativgruppe ZNL

Der ursprünglich ins Auge gefaßte Termin für unser nächstes Arbeitstreffen muß leider geändert werden. Neuer Termin ist

  • Mittwoch, der 03.03.2010, 19.00 Uhr in Dresden.

Der genaue Ort wird auf dem üblichen Weg bekannt gegeben, sobald der konkrete Platzbedarf geklärt ist.

Die Mitglieder der Initiativgruppe haben vor wenigen Minuten ihre Einladung per E-Mail erhalten. Sollte ich jemanden vergessen  oder neue Interessenten den Wunsch haben mitzuarbeiten: Bitte melden!

Naturführer in Sachsen wollen sich organisieren

Nun ist es schon wieder Geschichte, das 1. zentrale Treffen der Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (ZNL) in Sachsen. Am 29. und 30. Januar 2010 trafen sich ca. 30 Naturführer mit Verantwortlichen des Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS) und der Sächsischen Landesstiftung Natur- und Umwelt (LANU), um sich fachlich weiterzubilden – und um über die eigene Zukunft zu diskutieren.

Am Ende der außerordentlich interessanten und konstruktiven Veranstaltung kamen die Teilnehmer überein, daß eine Initiativgruppe die Vorbereitungen zur Gründung eines Vereins sächsischer Naturführer vorantreiben soll. Ich habe mich bereit erklärt, die Arbeit der Initiativgruppe zu koordinieren.

Was sind die Ziele der Initiativgruppe? weiterlesen »

Teilnahmebedingungen (AGB) geändert

Aus gegebenem Anlaß wurden die Teilnahmebedingungen (AGB) überarbeitet. Geändert wurden folgende deklaratorische Festlegungen:

  1. Die Art der erbrachten Dienstleistungen: Als Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer führe ich Natur- und Landschaftsführungen, Exkursionen, Wanderungen und Wochenendcamps durch. Dazu wird zwischen dem einzelnen Teilnehmer und mir generell ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Damit wird klargestellt, daß ich nicht als gewerblicher Reisevermittler, Reiseveranstalter oder Transportunternehmer tätig bin.

  2. Die Firmierung: Ich erbringe meine Dienstleistungen ausschließlich unter meinem eigenen Namen, ergänzt um die Tätigkeitsbeschreibung “Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer”. Damit wird klargestellt, daß die dem allgemeinen Sprachgebrauch entlehnten Begriffe “Touren per pedes” und  ”Denn nur wo man zu Fuß war, war man wirklich!” lediglich als geflügeltes Motto für eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, nicht jedoch als gewerbliche Firmierung verwendet werden. Es existiert in keinem öffentlichen Verzeichnis ein Unternehmen dieses Namens, das auf mich eingetragen wäre. Eventuelle Ähnlichkeiten mit real existierenden, von anderen natürlichen oder juristischen Personen geführten Unternehmen dieses Namens wären rein zufällig und nicht beabsichtigt.

  3. Begrifflichkeiten: Die Begriffe “Touren per Pedes”, “TPP”, “Reise”, “Reisevertrag”, “Reisepreis” u.ä. wurden ersetzt durch die Begriffe “Dienstleister”, “Dienstleistung”, “Dienstleistungsvertrag” u.ä.. Damit wird die unter 1. und 2. benannte Art der erbrachten Dienstleistung und die Firmierung sprachlich klarer hervorgehoben. Desweiteren wird damit verdeutlicht, daß der Teilnehmer keinen Reise- und/oder Beförderungsvertrag abschließt, sondern ausschließlich einen Dienstleistungsvertrag über eine Natur- und Landschaftsführung, Exkursion, Wanderung oder ein Wochenendcamp. Wird im Einzelfall der Abschluß einer anderen Vertragsart gewünscht, so regeln die Teilnahmebedingungen (AGB), daß dies eine Abweichung von den AGB darstellt. Jede Abweichung von den AGB bedarf meiner ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Mündliche Zusagen und Nebenabreden mache ich grundsätzlich nicht; sie wären nichtig.

Mit der Veröffentlichung der neuen Teilnahmebedingungen (AGB) in der Fassung vom 10.01.2010 verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit.

Grüner Tourismus für Dresdens Umland

Seit dem 21.11.2009 gibt es die ersten 13 “Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer/innen für das Umland Dresden (ZNL) – wie die Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LANU) in einer Presseinformation mitteilte.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei der LANU, der Walderlebniswerkstatt Sylvaticon, allen Referenten und bei meinen Lehrgangs-Mitstreitern und -Mitstreiterinnen herzlich für die wirklich exzellente Ausbildung und die wohltuend konstruktive Athmosphäre zu bedanken.

Mit der zweiten Zertifizierung als Natur- und Landschaftsführer – nach der ersten im März diesen Jahres als Nationalparkführer in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz – stehen nun Möglichkeiten zur Verfügung, die es so vor einem Jahr noch nicht gab. Das hat eine Neuausrichtung und Konzentration auf die Themen “Grüner Tourismus”, “Natur- und Landschaftführungen”, “Naturinterpretation” und “Umweltbildung” zur Folge. Darüber wird hier in Kürze mehr zu berichten sein.

Hinweise für Veranstaltungen im Wald – Teil III

(Fortsetzung des Beitrags vom 19.11.2009)

Die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) und dem Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (in der Vereinbarung als “Naturführer” bezeichnet) beinhaltet folgende Dokumente:

  1. Die Kooperationsvereinbarung. In dieser Vereinbarung werden auf insgesamt sieben A4-Seiten und in 11 Paragraphen die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt. Zu den Rechten des Naturführers gehören u.a. die Erlaubnis zur Grundstücksmitnutzung, die Werbung als “Offizieller Partner von Sachsenforst”, das Befahren des Waldes sowie weitere, im einzelnen zu beantragende Nutzungsarten. Zu den Pflichten des Naturführers gehören u.a. der Abschluß einer angemessenen Haftpflichtversicherung, die Einreichung eines exakten Veranstaltungsplanes in Verbindung mit einem Antrag auf ZNL-Führung, die Jahresabrechnung aller Veranstaltungen und Einnahmen sowie die Entrichtung einer jährlichen Nutzungsgebühr. Diese wird im ersten Jahr pauschal erhoben und beträgt ab dem zweiten Jahr 10% der erzielten Einnahmen, soweit diese mehr als 500 EUR p.a. betragen. Andernfalls werden pauschal 25 EUR fällig. Die Kooperationsvereinbarung wird für die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie ist gebunden an die Zertifizierung und den Nachweis von Fortbildungen. Ein weiteres Kriterium ist die jährliche Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen.

  2. Den Antrag auf ZNL-Führung. Darin beschreibt der Naturführer möglichst exakt seine geplanten Führungen hinsichtlich Thema, Terminierung, Teilnehmerzahl, Wegeverlauf und weiterer Waldnutzungsarten. Zu letzterem gehören u.a. Kfz-Erlaubniskarten, gewerbliche Foto- und Drehgenehmigungen, Beschilderungen/Markierungen und Zusatzleistungen wie Werbung, Verkaufsstände, Abgabe von Speisen und Getränken sowie die Nutzung von Waldparkplätzen.

  3. Die Jahresabrechnung. Darin sind die veranstalteten Führungen, geordnet nach Thema, Teilnehmerzahl, Einnahme je Teilnehmer, sonstige Einnahmen und Gesamteinnahmen aufzulisten.

Die drei vorgenannten Dokumente können als Google-Dokumente vollständig gelesen und heruntergeladen werden. Klicken Sie dazu bitte auf die jeweilige Verlinkung in den obigen Absätzen.

Es bliebt abzuwarten, inwieweit der bürokratische und Kostenaufwand für den einzelnen Naturführer in einem angemessenen Verhältnis zu den künftigen Einnahmen stehen wird. Schließlich kann auch ein Naturführer nur solche Kosten verkraften, denen überlebenssichernde Einnahmen gegenüberstehen. Die derzeitigen Honorare eignen sich dafür nicht.

Mit besonderem Interesse werden deshalb die Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (ZNL) auch verfolgen, inwieweit der SBS andere gewerbliche Anbieter von Führungen und touristischen Leistungen in die (Genehmigungs- und Kosten)Pflicht nimmt. Denn an einer Wettbewerbsverzerrung können weder der SBS noch die ZNL interessiert sein.

Hinweise für Veranstalter im Wald, Teil II

(Fortsetzung des Beitrags vom 13.11.2009)

Das Thema “Kooperationsvertrag” erläuterte der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS), Referat Marketing, auf Nachfrage wie folgt:

“Die einzelne Kooperationsvereinbarung besitzt keine sachsenweite Gültigkeit, sondern gilt für den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Forstbezirkes. Im Nationalpark gibt es ein spezielles Angebot der Zusammenarbeit in Form der Partnerschaft als Nationalparkführer.”

Weiter wird ausgeführt:

“Die zertifizierten Natur- und Landschaftsführer sind grundsätzlich Partner des Sachsenforst in den Forstbezirken und Schutzgebieten. Die Kooperationsvereinbarung beinhaltet bestimmte Leistungsbestandteile. Sollten zusätzliche Leistungen gewünscht werden, (dies kann sowohl durch Sachsenforst als auch den ZNL initiiert sein) so wären diese zusätzlich abzustimmen.

Themengebunden und leistungsabhängig wird durch unsere Mitarbeiter geprüft und abgewogen, inwieweit zusätzliche Leistungen möglich sind und ggf. zusätzliche Kosten entstehen können. Hüttenübernachtungen und ähnliches würden z.B. separat abzurechnen sein, während andere Leistungen auch individuell unter den Kooperationsvertrag fallen.

Insgesamt soll der Kooperationsvertrag die Grundlage einer vertrauensvollen und zuverlässigen Partnerschaft und damit auch für eine weiterführende Zusammenarbeit sein.”

(wird fortgesetzt)

Neue Nationalparkführer in der Sächsischen Schweiz

Zertifizierte Führer - Bildnachweis: Archiv Nationalparkamt

Am Samstag, dem 28.03.2009 erhielten neu ausgebildete Nationalparkführer im Rahmen der Tourismusbörse im Nationalparkhaus Bad Schandau ihre Zertifikate überreicht. Dazu veröffentlichte das Nationalparkamt die folgende Pressemitteilung:



“ Pressemitteilung 04/2009

30.03.2009

Neue Nationalparkführer erhalten Zertifikate 

14 neue Nationalparkführer erhielten am vergangenen Sonnabend auf der Bad Schandauer Tourismusbörse ihre Zertifikate aus den Händen von MdB Klaus Brähmig als Vorsitzendem des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz und Frau Dr. Sabine Stab vom NationalparkZentrum Sächsische Schweiz.

Die feierliche Zertifikatsverleihung im NationalparkZentrum Sächsische Schweiz bildete den Abschluss eines intensiven einwöchigen Lehrgangs bei der Nationalparkverwaltung. Zusätzlich mussten sich die Anwärter insgesamt drei anspruchsvollen Prüfungen stellen.

Künftig sind die frisch gebackenen zertifizierten Nationalparkführer an ihrer grün-schwarzen Nationalpark-Plakette erkennbar. Auch in ihrer Werbung können die Inhaber des Prädikats auf ihre besondere Qualifikation hinweisen. Sowohl für die beteiligten Einzelunternehmer unter ihnen, als auch für die Vertreter größerer Touristikunternehmen der Region bedeutet dies wirksame Wettbewerbsvorteile. Hotels und Pensionen, die die zertifizierten Nationalparkführer buchen, können sicher sein, dass Ihre Gäste ein qualitativ hochwertiges Naturerlebnis im Nationalpark erwartet. 

Zufriedene und begeisterte Gäste der Sächsischen Schweiz erhöhen wiederum die Akzeptanz für die Schutzmaßnahmen des Nationalparks. 

Nationalparkverwaltung und NationalparkZentrum freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit mit den Nationalparkführern. Nationalparksprecher Hanspeter Mayr: „Wir sehen in den zertifizierten Nationalparkführer ideale Partner, durch die wir die Nationalparkidee immer wieder neu und interessant an unsere Besucher vermitteln können. Mit den qualitativ hochwertigen Angeboten der Nationalparkführer unterstützen wir die touristische Entwicklung der Region.“

Einzelbesucher und Übernachtungsbetriebe finden die Buchungsmöglichkeiten, Angebote und Termine der zertifizierten Nationalparkführer in Kürze in den Veranstaltungsfaltblättern und auf der Webseite der Nationalparkverwaltung, in den örtlichen Touristinfos und natürlich im NationalparkZentrum. 

Kontakt:

Staatsbetrieb Sachsenforst

Nationalparkamt Sächsische Schweiz

Hanspeter Mayr, Pressesprecher V.i.S.d.P.

An der Elbe 4; 01814 Bad Schandau

Tel:  (035022) 900-615  |  Fax: (035022) 900-666

E-Mail: hanspeter.mayr@smul.sachsen.de ”

 

Ich habe an dieser ebenso interessanten wie anspruchsvollen Fortbildung teilgenommen und darf nun ebenfalls als zertifizierter  Nationalparkführer (historisch: “Schweizführer”)  tätig werden. Darauf freue ich mich schon riesig.

Von dieser Stelle aus nochmals ein herzliches “Dankeschön” an alle Beteiligten, besonders an die Mitarbeiter des Nationalparkamtes Sächsische Schweiz, des NationalparkZentrums und der Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt sowie an alle Referenten! Ihr seid ein wirklich duftes Team und das muß auch mal öffentlich gesagt werden! Manche wissen das nämlich noch nicht.  Ebenso herzlich danke ich meinen Lehrgangskollegen für das jederzeit konstruktive und offene Miteinander! Ich hoffe sehr, daß wir uns nicht aus den Augen verlieren werden.