Das ungewöhnliche Preissystem
Nach fast zwei Jahren des Experimentierens mit verschiedenen Kooperationspartnern und deren teilweise nicht mehr nachvollziehbaren Preis- und Honorierungssystemen habe ich mich nun vom “klassischen” Festpreissystem verabschiedet. Nichts wird als ungerechter empfunden als ein Preis, auf den weder Leistungserbringer noch Kunden Einfluß haben.
Ich habe deshalb ein Preissystem entwickelt, das sowohl die tatsächlich zu erbringende Leistung als auch die Wünsche und finanziellen Möglichkeiten der Teilnehmer berücksichtigt. Oder anders ausgedrückt: eine Tour auf befestigten und durchgehend markierten Wanderwegen, die mit standardisierten Inhalten und Abläufen beliebig oft identisch wiederholt werden kann, wird einen anderen Preis erzielen, als eine individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnittene Tour.
Ich biete grundsätzlich keine Touren, Führungen oder Exkursionen “von der Stange” an, sondern individuell gestaltete Programme. Es gibt deshalb keine Fixpreise oder Pauschalen wie bei anderen Anbietern, auch wenn das auf den ersten Blick so aussehen mag. Honorare für die Führung von Touren, Natur- und Landschaftsführungen oder Wochenendcamps sind daher immer verhandelbar. Sie richten sich ganz nach den Wünschen und finanziellen Möglichkeiten der Teilnehmer. Wer wenig hat, zahlt weniger oder auch nur einen symbolischen Preis; wer finanziell besser bestückt ist, zahlt etwas mehr und weiß, daß ich damit unverschuldet in Not geratenen Menschen solidarische Preise und eine gleichberechtigte Teilhabe am Naturerlebnis anbieten kann.
Im Prinzip ist es wie bei einer Fahrt mit dem Zug oder der Straßenbahn: ob ein paar Leute mehr oder weniger mitfahren, verursacht eigentlich keine grundsätzlich anderen Betriebskosten. Der Anbieter – in diesem Fall also ich – muß so oder so dafür Sorge tragen, daß seine nicht gerade geringen Grundkosten für Vortouren und Literaturrecherchen, fachliche Weiterbildung und Zertifizierung, Technik, Strom, Versicherungen und die sonstige Infrastruktur jederzeit gedeckt werden und erwartet deshalb von den Teilnehmern eine für beide Seiten faire Regelung.
Die folgenden Preise sind also Richtwerte, von denen nach oben und unten abgewichen werden kann. Ich vertraue darauf, daß Sie die angebotenen Leistungen zu schätzen wissen und mir bzw. meinen Kooperationspartnern einen fairen Obolus zukommen lassen; vor allem wenn man bedenkt, daß Sie für diese Leistungen woanders i.d.R. deutlich mehr bezahlen würden oder bereits bezahlt haben. Vereinen und Gruppen ohne eigene finanzielle Mittel stelle ich meine Leistungen gern auch für einen symbolischen Preis zur Verfügung; erwarte dann aber auch, daß bei Projekten mit solider Finanzausstattung oder öffentlicher Förderung entsprechend großzügiger bezahlt wird, um gewissermaßen für ausgleichende Gerechtigkeit zu sorgen.
Grundsätzlich gelten folgende Empfehlungen:
- kleine Natur- und Landschaftsführung – ausschließlich innerhalb Deutschlands – ( Dauer: ca. 2 Stunden ): 6 EUR pro Person
- kleine Natur- und Landschaftsführung – sowohl grenzüberschreitend als auch vollständig außerhalb Deutschlands – ( Dauer: ca. 2 Stunden ): 9 EUR
- große Natur- und Landschaftsführung als Tagestour oder Exkursion – ausschließlich innerhalb Deutschlands – ( Dauer: 4 – 8 Stunden): 11 EUR pro Person
- große Natur- und Landschaftsführung als Tagestour oder Exkursion – sowohl grenzüberschreitend als auch vollständig außerhalb Deutschlands ( Dauer: 4 – 8 Stunden ): 14 EUR
- Wochenendcamps - ausschließlich innerhalb Deutschlands: 15 EUR pro Person und Kalendertag
- Wochenendcamps - sowohl grenzüberschreitend als auch vollständig außerhalb Deutschlands: 19 EUR pro Person und Kalendertag
Bitte beachten Sie, daß ausschließlich die Preise für von mir selbst erbrachte Leistungen verhandelbar sind. Preise für Fremdleistungen, wie z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Gastronomie, Beherbergung, Zeltplatz- und Standgebühren, Fähren, Lifte, Mauten, Eintrittspreise u.a. sind es i.d.R. nicht. Diese Leistungen und Preise werden in den Ausschreibungen als “Fremdleistungen” bezeichnet und sind von den Teilnehmern in der jeweils ausgewiesenen Höhe zu entrichten. Einzelheiten werden in der jeweiligen Ausschreibung benannt. Für Fremdleistungen gelten darüber hinaus die Allgemeinen Teilnahme- und Reisebedingungen (AGB) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung.