Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer (ZNL) zu werden ist nicht schwer, es zu sein dagegen sehr. Zumindest in den Regionen Dresden und Umland, Elbsandsteingebirge und Osterzgebirge sind ZNL alles andere als auf Rosen gebettet. Während sie ihre persönlichen Beziehungen spielen lassen müssen, um zu überleben – und im übrigen bei Reiseveranstaltern und regionalen “Touristikern” betteln gehen müssen, um überhaupt wahrgenommen zu werden – sind ihre Kollegen auf der Schwäbischen Alb schon ein gutes Stück weiter. weiterlesen »
In der 23. Kalenderwoche 2010 (07.-13.06.2010) finden folgende Touren statt:
- am Dienstag, dem 08.06.2010: Nationalparkwanderung “Historische Felsenburgen in der Sächsischen Schweiz”; Start: 10:15 Uhr, Neumannmühle, Kirnitzschtal
- am Mittwoch, dem 09.06.2010: Nationalparkwanderung “Natur und Kunst” – Auf den Spuren der romantischen Maler rund um die Bastei; Start: 10:00 Uhr, Kurort Rathen
- am Donnerstag, dem 10.06.2010: Nationalparkwanderung “Romantische Fluß- und Bachlandschaften in der Böhmischen Schweiz” – durch den Dürrkamnitzgrund; Start: 10:00 Uhr, Schmilka
- am Freitag, dem 11.06.2010: Exkursion “Waldbilder und Waldentwicklung im LSG Dippoldiswalder Heide und Wilisch”; Start: 10:00 Uhr, Oelsa, Waldparkplatz
- am Samstag, dem 12.06.2010: “2. Panoramatour Sächsische Schweiz” – Sportwanderung über 42 km; Start: 08:00 Uhr, Panoramahotel “Lilienstein”, Königstein – Achtung: Die Anmeldung zu dieser Tour erfolgt ausschließlich über die Homepage des Veranstalters www.tour-saechsische-schweiz.de ! Für diese Tour gelten die Anmelde- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters!
Die genaue Tourenausschreibung entnehmen Sie bitte den Seiten “Programm” und “Organisatorisches” auf dieser Internetpräsenz. Zu allen Touren ist Voranmeldung erforderlich; bei Touren an Werktagen bis zum Vorabend und bei Touren an Samstagen und Sonntagen bis zum Mittwoch vor der Tour.
Die lange Vobereitungszeit ist endlich vorbei. Nachdem vor einigen Tagen bereits die Druckversion fertiggestellt wurde, ist nun auch das elektronische Tourenprogramm online.
Das Programm hält fast 150 Veranstaltungsangebote bereit, davon
Der Deutsche Wetterdienst sagt für den Zeitraum von Freitag, dem 08.01.2010 bis Samstag, den 09.01.2010 starke Schneefälle, verbunden mit orkanartigen Windböen voraus. Es ist mit erheblichen Behinderungen des Straßenverkehrs, aber auch mit Unpassierbarkeit von Fuß- und Wanderwegen zu rechnen.
Im Zusammenhang mit der Unwetterwarnung hat der Staatsbetrieb Sachsenforst in einer Pressemitteilung ( Gefährdungswarnung Sachsenforst 09.-10.01.2010 ) alle Wanderer und Wintersportler aufgerufen, an diesem Wochenende die sächsischen Wälder zu meiden. Bedingt durch die erwartete hohe Schneelast und böige Winde ist jederzeit mit dem Abbrechen und Herabfallen von Ästen und Baumkronen zu rechnen. Dadurch können lebensgefährliche Situationen entstehen. Ein generelles Betretungsverbot wurde jedoch bisher nicht ausgesprochen.
Auf Grund der o.g. Warnungen habe ich mich entschlossen, die für den 09.01.2010 geplante Offene Samstagswanderung der Sektion Dresden des Deutschen Alpenvereins e.V. zum Boretzer Berg im Böhmischen Mittelgebirge abzusagen. Neuer Termin ist Samstag, der 16.01.2010. Weitere Informationen zu dieser 
und zu weiteren Touren finden Sie im Tourenprogramm der Sektion Dresden.
Nun ist es schon wieder Geschichte, das “alte” Jahr 2009. Wo ist die Zeit nur geblieben? Keine Frage, es war ein außerordentlich ereignisreiches Jahr, dieses 2009. Und manches Ereignis entfaltet seine volle Wirkung erst jetzt. Womit wir beim Ausblick auf 2010 angelangt wären:
Was wird sich ändern?
- Die inhaltliche Ausrichtung. Es wird natürlich weiterhin Touren geben, aber mit einer klaren Spezialisierung auf die regionale Natur- und Kulturlandschaft. Angeboten werden vor allem Natur- und Landschaftsführungen, Exkursionen, thematische Tagestouren und Wochenendcamps. Ich verstehe meine Aktivitäten als integralen Bestandteil von Naturschutz & Umweltbildung sowie als einen aktiven Beitrag zum nachhaltigen, “grünen” Tourismus.
- Die regionale Ausrichtung. Das bedeutet vor allem eine Konzentration auf die grenzüberschreitende Region Sachsen & Böhmen. Die vorhandene regionale Kompetenz soll damit kontinuierlich weiter vertieft werden. Die Angebote werden sich deshalb schwerpunktmäßig auf die Regionen Dresden und Umland, das Osterzgebirge, die gesamte Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz sowie angrenzende Gebiete Nordböhmens (Tschechische Republik) konzentrieren.
- Die Kooperation mit Gebirgs- sowie mit Umweltschutzvereinen und -verbänden. Mit der am 05.01.2010 erfolgten Berufung zum Tourenreferenten der Sektion Dresden des Deutschen Alpenvereins e.V. wird eine Neujustierung der privatwirtschaftlichen und der ehrenamtlichen Aktivitäten erforderlich. Ich verzichte deshalb auf solche privatwirtschaftliche Aktivitäten, die zum Interessenkonflikt mit den satzungsgemäßen Zielen der Sektion Dresden des DAV führen könnten. Aus diesem Grund werden Touren zu alpinen Zielen und auf der Insel Mallorca aus meinem Angebot freiwillig ausgegliedert und – sofern dafür eine Nachfrage besteht – als offizielle Sektionstouren des Deutschen Alpenvereins durchgeführt. Die Organisation und Führung solcher Touren erfolgt ausschließlich ehrenamtlich; Veranstalter ist die Sektion Dresden des DAV. Weitere Kooperationen, z.B. grenzüberschreitende, werden angestrebt bzw. befinden sich bereits im Stadium der konkreten Projektplanung.
- Der weitgehende Verzicht auf die Tätigkeit eines klassischen, gewerblichen Reiseveranstalters. Mit der Hinwendung zum Berufsbild des Natur- und Landschaftsführers ist zugleich eine Neuausrichtung der praktischen Tätigkeit verbunden. Diese kommt in wesentlichen Aspekten dem Berufsbild des Gästeführers nahe, ohne ihm jedoch vollständig zu entsprechen. Die Tätigkeit des Natur- und Landschaftsführers ist darüber hinaus weitgehend identisch mit der des hierzulande noch wenig bekannten “Natur- und Kulturinterpreten” und unterscheidet sich inhaltlich generell vom Tätigkeitsprofil des klassischen, gewerblichen Reiseveranstalters. Lediglich die Erfordernisse des § 651 k BGB (Pflicht zur Insolvenzversicherung bei Pauschalreiseangeboten) rücken den Natur- und Landschaftsführer von Fall zu Fall in die Nähe eines Reiseveranstalters. Ich bin insolvenzversichert und werde lediglich bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 651 k BGB ( z.B. im Fall von Gruppenverträgen und von Wochenendcamps ) als gelegentlicher Reiseveranstalter anzusehen sein.
Aus den unter 1. bis 4. beschriebenen Entwicklungen ergibt sich die Notwendigkeit, das Tourenprogramm vollständig zu überarbeiten und neu aufzulegen. Zum wiederholten Male übrigens, doch nichts ist bekanntlich beständiger als die Veränderung. In den Monaten Januar bis März 2010 werden deshalb TOUREN PER PEDES vor allem als Sektionstouren der Sektion Dresden des DAV bzw. in Kooperation mit den Naturfreunden Sachsen e.V. im Rahmen der jeweiligen Vereinsprogramme stattfinden. Die Sektion Dresden des DAV veranstaltet in diesem Jahr erstmals am jeweils 2. Samstag des Monats offene Samstagstouren, zu denen auch Gäste herzlich eingeladen sind. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Sektion unter der Rubrik “Tourenprogramm”.
Und was wird sich nicht ändern?
Ganz klar: das leidenschaftliche Engagement für niveauvolle, erholsame und nachhaltige Erlebnisse in der freien Natur! Auch in Zukunft werden die Touren bei jedem Wetter stattfinden – außer bei Glatteis und Hochwasser – und wir werden in kleinen Gruppen unterwegs sein. Je nach Tour und Thema wird die Gruppengröße maximal 15 Personen betragen. Unsere TOUREN PER PEDES werden sich auch bei der Gruppengröße von Großveranstaltungen unterscheiden. Wichtig ist das individuelle Naturerlebnis, nicht die Profitmaximierung mit Hilfe von Großgruppen. Denn nur was selbst erlebt hat, lernt man zu schätzen. Und nur was man schätzt, ist man auch auch bereit zu schützen.
(Fortsetzung des Beitrags vom 19.11.2009)
Die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) und dem Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (in der Vereinbarung als “Naturführer” bezeichnet) beinhaltet folgende Dokumente:
- Die Kooperationsvereinbarung. In dieser Vereinbarung werden auf insgesamt sieben A4-Seiten und in 11 Paragraphen die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt. Zu den Rechten des Naturführers gehören u.a. die Erlaubnis zur Grundstücksmitnutzung, die Werbung als “Offizieller Partner von Sachsenforst”, das Befahren des Waldes sowie weitere, im einzelnen zu beantragende Nutzungsarten. Zu den Pflichten des Naturführers gehören u.a. der Abschluß einer angemessenen Haftpflichtversicherung, die Einreichung eines exakten Veranstaltungsplanes in Verbindung mit einem Antrag auf ZNL-Führung, die Jahresabrechnung aller Veranstaltungen und Einnahmen sowie die Entrichtung einer jährlichen Nutzungsgebühr. Diese wird im ersten Jahr pauschal erhoben und beträgt ab dem zweiten Jahr 10% der erzielten Einnahmen, soweit diese mehr als 500 EUR p.a. betragen. Andernfalls werden pauschal 25 EUR fällig. Die Kooperationsvereinbarung wird für die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie ist gebunden an die Zertifizierung und den Nachweis von Fortbildungen. Ein weiteres Kriterium ist die jährliche Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen.
- Den Antrag auf ZNL-Führung. Darin beschreibt der Naturführer möglichst exakt seine geplanten Führungen hinsichtlich Thema, Terminierung, Teilnehmerzahl, Wegeverlauf und weiterer Waldnutzungsarten. Zu letzterem gehören u.a. Kfz-Erlaubniskarten, gewerbliche Foto- und Drehgenehmigungen, Beschilderungen/Markierungen und Zusatzleistungen wie Werbung, Verkaufsstände, Abgabe von Speisen und Getränken sowie die Nutzung von Waldparkplätzen.
- Die Jahresabrechnung. Darin sind die veranstalteten Führungen, geordnet nach Thema, Teilnehmerzahl, Einnahme je Teilnehmer, sonstige Einnahmen und Gesamteinnahmen aufzulisten.
Die drei vorgenannten Dokumente können als Google-Dokumente vollständig gelesen und heruntergeladen werden. Klicken Sie dazu bitte auf die jeweilige Verlinkung in den obigen Absätzen.
Es bliebt abzuwarten, inwieweit der bürokratische und Kostenaufwand für den einzelnen Naturführer in einem angemessenen Verhältnis zu den künftigen Einnahmen stehen wird. Schließlich kann auch ein Naturführer nur solche Kosten verkraften, denen überlebenssichernde Einnahmen gegenüberstehen. Die derzeitigen Honorare eignen sich dafür nicht.
Mit besonderem Interesse werden deshalb die Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (ZNL) auch verfolgen, inwieweit der SBS andere gewerbliche Anbieter von Führungen und touristischen Leistungen in die (Genehmigungs- und Kosten)Pflicht nimmt. Denn an einer Wettbewerbsverzerrung können weder der SBS noch die ZNL interessiert sein.
Der sächsische Wald ist ein beliebter Ort für die individuelle und kollektive Erholung. Das freie Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist im § 11, Abs. 1 und 2 des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG) ausdrücklich festgeschrieben. Doch keine Regel ohne Ausnahme: das gleiche Gesetz schreibt in § 11, Abs. 3 und 4 auch generelle Einschränkungen fest, die das Verbot von gesperrten Flächen und Erlaubnisvorbehalte für andere Nutzungsarten als die rein individuelle Erholung betreffen.
Insbesondere erlegt das SächsWaldG den Veranstaltern von organisierten Veranstaltungen einen ausdrücklichen Erlaubnisvorbehalt auf. Das ist bisher offenbar weitgehend unbekannt und zum Glück auch unsanktioniert.
Wann benötigen Veranstalter die Erlaubnis des Waldbesitzers?
- Wenn Startgelder, Teilnahmegelder oder Zuschauerentgelte eingenommen werden.
- Wenn veranstaltungskonkret Werbeleistungen verkauft (Sponsoring) oder z.B. Fördergelder beantragt werden.
- Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung die Allgemeinheit (d.h. ein unbestimmter Personenkreis) durch Einladungen, Aufgebote, Ausschreibung oder Plakatierung aufgefordert wird.
- Wenn die Veranstaltung einen kommerziellen oder gewerblichen Charakter hat.
- Wenn es bei der Durchführung der Veranstaltung, aufgrund des geplanten Umfangs (z.B. Teilnehmerzahl, Streckenlänge) oder der Nutzungsart besondere Konflikte mit anderen Waldnutzungen und -funktionen zu vermeiden gilt (z.B. Holzernte, Jagd, Naturschutz, andere Erholungssuchende) und dadurch eine Abstimmung mit dem Waldbesitzer notwendig wird (Gewährleistung von § 11 Abs. 2 SächsWaldG).
- Wenn bei Trainingseinheiten aufgrund von Gefährdungspotentialen (z.B. für Sportler, für andere Waldbesucher) mögliche Schäden (z.B. an Wegen) oder mögliche Beeinträchtigungen der Lebensgemeinschaft Wald (z.B. Brut- oder Wohnstätten wildlebender Tierarten) eine Abstimmung mit anderen Waldnutzungen oder mit dem Waldbesitzer notwendig wird.
Für was benötigen Veranstalter auch die Erlaubnis des Waldbesitzers?
- Der Erlaubnis des Waldbesitzers unterliegen z.B. immer das Fahren mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken oder Kutschen, das Zelten, das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen sowie das Aufstellen von von Verkaufs- und Verpflegungsständen, das Anbringen von Ausschilderungen und Werbeflächen sowie das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Wald.
- Auch “Vorbereitungshandlungen” (wie z.B. Herstellen von Loipen, Aufstellen von Geräten, Kennzeichnungen, Absperrungen) oder “Hilfstätigkeiten” (wie z.B. Loipenpflege mittels Fahrzeugen) sind gesondert erlaubnispflichtig.
In Großschutzgebieten, wie dem Nationalpark Sächsische Schweiz und dem Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft gelten darüber hinaus spezielle Nutzungsgebote und Erlaubnisvorhehalte. Ein Beispiel dafür ist das in der Nationalparkverordnung (NLPR-VO) geregelte Wegegebot im NP Sächsische Schweiz.
Keine organisierten Veranstaltungen und damit nicht erlaubnispflichtig sind:
- Waldausflüge von Kindergruppen, Schulklassen und Wandervereinen, sofern der Erholungszweck oder wald- und umweltpädagogische Anliegen im Vordergrund stehen und eine Organisation im vorgenannten Sinne nicht vorliegt.
- Gleichzeitige (gemeinschaftliche) Erholung mehrerer Personen, ohne daß eine Organisation im vorgenannten Sinne vorliegt (z.B. spielende Kinder, sportliche Betätigung einzelner, voneinander unabhängiger Personen, Lauftreffs/Waldläufe, Fuß-/Radwanderungen und Treffen von Gruppen, Vereinen, Schulklassen)
Organisierte Veranstaltungen im sächsischen Wald sind also möglich, jedoch sind dafür durch den Veranstalter die entsprechenden Rahmenbedingungen einzuhalten. Aus dem SächsWaldG ergibt sich somit für jeden Veranstalter die zwingende Notwendigkeit, vor Veranstaltungsbeginn eine Erlaubnis des Waldbesitzers einzuholen. Für den sächsischen Staatswald ist der
- Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS)
- Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna, OT Graupa
- Telefon: 03501/542-0
- Telefax: 03501/542-213
- E-Mail: poststelle.sbs@smul.sachsen.de
- Internet: www.sachsenforst.de
der zuständige Ansprechpartner. Je nach Art der Veranstaltung erteilt der SBS kostenpflichtige Einzelerlaubnisse oder schließt mit dem jeweiligen Veranstalter ebenfalls kostenpflichtige Gestattungs- oder Kooperationsverträge ab. Jedem Veranstalter, der erlaubnispflichtige Veranstaltungen plant, sei dringend die Einholung der erforderlichen Erlaubnis ans Herz gelegt. Andernfalls besteht das nicht zu unterschätzende Risiko, daß mögliche Ordnungs- oder Bußgelder den Veranstalterumsatz um ein Mehrfaches übersteigen. (wird fortgesetzt)
(Quellen:
- Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG)
- Nationalparkverordnung (NLPR-VO)
- Informationsschrift “Hinweise für Veranstalter im Wald” des Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS)
Ausgangs- oder Treffpunkt für viele Tageswanderungen und Wanderwochenenden ist Dresden. Das liegt zum einen daran, daß die Stadt sehr zentral gelegen ist und über eine gute Verkehrsinfrastruktur verfügt. Von Dresden aus sind viele attraktive Wandergebiete ( z.B. Erzgebirge, Sächsische Schweiz, Sächsisches Elbland, Lausitzer Bergland sowie angrenzende Gebiete der Tschechischen Republik ) mit Öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften in weniger als zwei Stunden Fahrzeit zu erreichen. Diese zentrale Lage prädisziniert Dresden geradezu als Ausgangspunkt.
Doch auch die Stadt selbst und ihr unmittelbares Umland sind erstklassige Wanderziele. Es gibt im Stadtgebiet und dem Umland zahlreiche bestens markierte Wanderwege, die das Kennenlernen dieser einzigartigen Kultur- und Naturlandschaft unterstützen. Deshalb wird TOUREN PER PEDES im Jahr 2009 erstmals verschiedene thematische Stadtwanderungen anbieten.
Wer Dresden noch nicht näher kennt, wird vielleicht beim Betrachen der kleinen Filme auf den Geschmack kommen. Vielen Dank an den Tourismusverein Dresden e.V. für diese wunderbare Idee!
Der demnächst erscheinende Tourenplan für 2008 wird zunächst Touren in den folgenden 16 Wandergebieten beinhalten:
- Berchtesgadener Land
- Berliner Stadtwanderungen
- Böhmisches Mittelgebirge
- Böhmisches Paradies
- Böhmische Schweiz
- Daubaer Schweiz
- Dresdner Stadtwanderungen
- Erzgebirge
- Fränkische Schweiz
- Iser- und Jeschkengebirge
- Lausitzer Bergland und Zittauer Gebirge
- Prager Stadtwanderungen
- Sächsisches Elbland
- Sächsische Schweiz
- Salzburger Land (Tennengebirge)
- Stubaier Alpen.
Angeboten werden Tages-, Wochenend- und Mehrtagestouren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den demnächst erscheinenden Tourenausschreibungen.
Für die Herbstsaison werden derzeit Touren in den folgenden 4 Wandergebieten vorbereitet:
- Allgäu und Kleinwalsertal
- Bayrischer Wald
- Kaisergebirge
- Riesengebirge
Für diese Wanderregionen werden Wochenend- und Mehrtagestouren angeboten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den im Spätsommer erscheinenden Tourenausschreibungen.
Für das Winterhalbjahr sind einwöchige Touren auf der
in Planung. Einzelheiten können Sie den im 4. Quartal erscheinenden Tourenausschreibungen entnehmen.
Insgesamt werden damit im Jahr 2008 Touren in insgesamt 21 deutschen, österreichischen, tschechischen und spanischen Wanderregionen angeboten. Alle Touren werden nicht nur gründlich vorbereitet sein, sondern auch von mir persönlich vorbegangen. Denn es ist wichtig zu wissen, worüber man spricht und was man anbietet.
Was tun, wenn es naßkalt ist und regnet – etwa die Tour absagen?
Bekanntlich gibt es kein schlechtes Wetter, sondern höchstens unpassende Kleidung – und dagegen kann man etwas tun. In diesem Sinne fand am Sonnabend, dem 19.04.2008 wie geplant die erste “Globetrotter Samstagswanderung” gemeinsam mit “TOUREN PER PEDES” statt. Über knapp 18 km ging es von Niederwartha aus durch den Tännichtgrund, das obere Prinzbachtal, das Saubachtal und das Regenbachtal nach Gauernitz. Bei einer zünftigen Einkehr wurde die Gastronomie der Neudeckmühle getestet und für gut befunden. Diese kulinarische Pause sollte nicht nur für den Körper wichtig sein, sondern vor allem für die Seele. Denn das Wetter zeigte sich nach der Rast von seiner zunehmend unangenehmer werdenden Seite.
Auf Grund kontinuierlich stärker werdenden Regens verschlechterten sich die Wegeverhältnisse deutlich. Es hat sich deshalb als sinnvoll erwiesen, die ursprünglich geplante Route zu reduzieren und die Tour schon in Gauernitz zu beenden.
Nichtsdestotrotz gilt das olympische Prinzip: Dabei sein ist alles! Dafür, daß die Premierentour stattfinden konnte, sei allen Beteiligten ganz herzlich gedankt! Der besondere Dank des Tages gilt jedoch dem unbekannten Busfahrer der Verkehrsgesellschaft Meißen, der uns mit seinem Anruf-Linien-Bus (ALB) ausnahmsweise und sogar kostenlos bis zum Parkplatz in Niederwartha mitnahm!
Auf ein Neues und beim nächsten mal hoffentlich unter besseren äußeren Umständen – das wünscht sich sicherlich nicht nur der Tourenführer! Die nächste Globetrotter-Samstagswanderung durch das Schönfelder Hochland findet am 20.05.2008 statt. Interessenten melden sich bitte bis zum Mittwoch vor der Tour in der Globetrotter-Filiale im WTC an.
Für Rückfragen steht selbstverständlich auch der Tourenführer über die im Impressum hinterlegten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.