Von Ralf Schmädicke geschrieben am 20. August 2010
Am 14.08.2010 wurde der Verein “Natur- und Landschaftsführer Sachsen e.V.” gegründet. Unmittelbar nach der Gründung wandte er sich mit folgender Pressemitteilung an die Öffentlichkeit (Auszug):
“ Verein Natur- und Landschaftsführer Sachsen e.V. will Grünen Tourismus fördern
Engagierte Natur- und Landschaftsführer haben am 14. August 2010 in Dresden-Pillnitz einen Verein gegründet. Der Verein „Natur- und Landschaftsführer Sachsen e.V.“ möchte im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes tätig werden sowie die Heimatpflege und Heimatkunde fördern. Dies soll besonders durch Vermittlung von Natur- und Landschaftserlebnissen, unter anderem in Form von Führungen, Spaziergängen, Wanderungen und weiteren Angeboten im Rahmen eines „sanften“, nachhaltigen Grünen Tourismus geschehen. Darüber hinaus will der Verein die Interessen der in Sachsen tätigen Natur- und Landschaftsführer vertreten und deren Aktivitäten bündeln.
Mit dem Verein steht Tourismusunternehmen und – verbänden sowie der interessierten Öffentlichkeit erstmals ein gemeinsamer Ansprechpartner für hochqualifizierte touristische Dienstleistungen in den Natur- und Kulturlandschaften Dresden und Umland, Nationalparkregion Sächsische Schweiz, Naturpark Erzgebirge-Vogtland, Naturpark Zittauer Gebirge und Lausitzer Seenland zur Verfügung. Die Aktivitäten des Vereins und seiner Mitglieder erstrecken sich grenzüberschreitend auch auf die Euroregionen Elbe/Labe, Neisse-Nisa-Nysa und Erzgebirge/Krušnohoři.
Kontakt und Nachfragen:
Verein Natur- und Landschaftsführer Sachsen e.V.
c/o Ralf Schmädicke (Vorsitzender)
Mobil: +49 1512 3020754
E-Mail: naturfuehrer(ät)auf-touren.net “
Die Mitglieder des Vereins wollen ihre Angebote zukünftig gemeinsam koordinieren und vermarkten. Dazu wollen sie sich untereinander und mit anderen touristischen Leistungserbringern und Verbänden wirksam vernetzen.
Mitglied des Vereins Natur- und Landschaftsführer Sachsen e.V. kann jede natürliche und juristische Person werden, die die satzungsgemäßen Ziele unterstützt. Dabei wird unterschieden in die ordentliche, die Ehren- und die Fördermitgliedschaft. Die ordentliche Mitgliedschaft setzt ein Zertifikat der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz (BANU) oder eine vergleichbare Qualifikation voraus.
Abgelegt unter Allgemein, Dresden und Umland, Lausitzer Bergland, Nationalpark Sächsische Schweiz, Osterzgebirge, Sachsen, Sächsische Schweiz, Zittauer Gebirge Mit Schlagworten Dresden und Umland, Euroregion Elbe/Labe, Euroregion Erzgebirge/Krusnohori, Euroregion Neisse-Nisa-Nysa, Grüner Tourismus, Kooperation, Lausitzer Seenland, Naturpark Erzgebirge-Vogtland, Naturpark Zittauer Gebirge, Sächsische Schweiz, Verein Natur- und Landschaftsführer Sachsen e.V.
Von Ralf Schmädicke geschrieben am 8. Januar 2010
Der Deutsche Wetterdienst sagt für den Zeitraum von Freitag, dem 08.01.2010 bis Samstag, den 09.01.2010 starke Schneefälle, verbunden mit orkanartigen Windböen voraus. Es ist mit erheblichen Behinderungen des Straßenverkehrs, aber auch mit Unpassierbarkeit von Fuß- und Wanderwegen zu rechnen.
Im Zusammenhang mit der Unwetterwarnung hat der Staatsbetrieb Sachsenforst in einer Pressemitteilung ( Gefährdungswarnung Sachsenforst 09.-10.01.2010 ) alle Wanderer und Wintersportler aufgerufen, an diesem Wochenende die sächsischen Wälder zu meiden. Bedingt durch die erwartete hohe Schneelast und böige Winde ist jederzeit mit dem Abbrechen und Herabfallen von Ästen und Baumkronen zu rechnen. Dadurch können lebensgefährliche Situationen entstehen. Ein generelles Betretungsverbot wurde jedoch bisher nicht ausgesprochen.
Auf Grund der o.g. Warnungen habe ich mich entschlossen, die für den 09.01.2010 geplante Offene Samstagswanderung der Sektion Dresden des Deutschen Alpenvereins e.V. zum Boretzer Berg im Böhmischen Mittelgebirge abzusagen. Neuer Termin ist Samstag, der 16.01.2010. Weitere Informationen zu dieser 
und zu weiteren Touren finden Sie im Tourenprogramm der Sektion Dresden.
Abgelegt unter Böhmisches Mittelgebirge, Dresden und Umland, In eigener Sache, Lausitzer Bergland, Osterzgebirge, Sachsen, Sächsische Schweiz, Tschechische Republik, Wetter, Zittauer Gebirge Mit Schlagworten Böhmisches Mittelgebirge, Borec, Boretzer Berg, Deutscher Alpenverein, Gefährdungswarnung, Offene Samstagstouren, SamstagsWanderungen, Sektion Dresden, Unwetterwarnung
Von Ralf Schmädicke geschrieben am 15. Dezember 2009
(Fortsetzung des Beitrags vom 19.11.2009)
Die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) und dem Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (in der Vereinbarung als “Naturführer” bezeichnet) beinhaltet folgende Dokumente:
- Die Kooperationsvereinbarung. In dieser Vereinbarung werden auf insgesamt sieben A4-Seiten und in 11 Paragraphen die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt. Zu den Rechten des Naturführers gehören u.a. die Erlaubnis zur Grundstücksmitnutzung, die Werbung als “Offizieller Partner von Sachsenforst”, das Befahren des Waldes sowie weitere, im einzelnen zu beantragende Nutzungsarten. Zu den Pflichten des Naturführers gehören u.a. der Abschluß einer angemessenen Haftpflichtversicherung, die Einreichung eines exakten Veranstaltungsplanes in Verbindung mit einem Antrag auf ZNL-Führung, die Jahresabrechnung aller Veranstaltungen und Einnahmen sowie die Entrichtung einer jährlichen Nutzungsgebühr. Diese wird im ersten Jahr pauschal erhoben und beträgt ab dem zweiten Jahr 10% der erzielten Einnahmen, soweit diese mehr als 500 EUR p.a. betragen. Andernfalls werden pauschal 25 EUR fällig. Die Kooperationsvereinbarung wird für die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie ist gebunden an die Zertifizierung und den Nachweis von Fortbildungen. Ein weiteres Kriterium ist die jährliche Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen.
- Den Antrag auf ZNL-Führung. Darin beschreibt der Naturführer möglichst exakt seine geplanten Führungen hinsichtlich Thema, Terminierung, Teilnehmerzahl, Wegeverlauf und weiterer Waldnutzungsarten. Zu letzterem gehören u.a. Kfz-Erlaubniskarten, gewerbliche Foto- und Drehgenehmigungen, Beschilderungen/Markierungen und Zusatzleistungen wie Werbung, Verkaufsstände, Abgabe von Speisen und Getränken sowie die Nutzung von Waldparkplätzen.
- Die Jahresabrechnung. Darin sind die veranstalteten Führungen, geordnet nach Thema, Teilnehmerzahl, Einnahme je Teilnehmer, sonstige Einnahmen und Gesamteinnahmen aufzulisten.
Die drei vorgenannten Dokumente können als Google-Dokumente vollständig gelesen und heruntergeladen werden. Klicken Sie dazu bitte auf die jeweilige Verlinkung in den obigen Absätzen.
Es bliebt abzuwarten, inwieweit der bürokratische und Kostenaufwand für den einzelnen Naturführer in einem angemessenen Verhältnis zu den künftigen Einnahmen stehen wird. Schließlich kann auch ein Naturführer nur solche Kosten verkraften, denen überlebenssichernde Einnahmen gegenüberstehen. Die derzeitigen Honorare eignen sich dafür nicht.
Mit besonderem Interesse werden deshalb die Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (ZNL) auch verfolgen, inwieweit der SBS andere gewerbliche Anbieter von Führungen und touristischen Leistungen in die (Genehmigungs- und Kosten)Pflicht nimmt. Denn an einer Wettbewerbsverzerrung können weder der SBS noch die ZNL interessiert sein.
Abgelegt unter Dresden und Umland, Lausitzer Bergland, Osterzgebirge, Sachsen, Sächsische Schweiz, Zittauer Gebirge Mit Schlagworten Gestattungsvertrag, Kooperation, Kooperationsvertrag, Nationalparkführer, Natur- und Landschaftsführer, Staatsbetrieb Sachsenforst
Von Ralf Schmädicke geschrieben am 13. November 2009
Der sächsische Wald ist ein beliebter Ort für die individuelle und kollektive Erholung. Das freie Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist im § 11, Abs. 1 und 2 des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG) ausdrücklich festgeschrieben. Doch keine Regel ohne Ausnahme: das gleiche Gesetz schreibt in § 11, Abs. 3 und 4 auch generelle Einschränkungen fest, die das Verbot von gesperrten Flächen und Erlaubnisvorbehalte für andere Nutzungsarten als die rein individuelle Erholung betreffen.
Insbesondere erlegt das SächsWaldG den Veranstaltern von organisierten Veranstaltungen einen ausdrücklichen Erlaubnisvorbehalt auf. Das ist bisher offenbar weitgehend unbekannt und zum Glück auch unsanktioniert.
Wann benötigen Veranstalter die Erlaubnis des Waldbesitzers?
- Wenn Startgelder, Teilnahmegelder oder Zuschauerentgelte eingenommen werden.
- Wenn veranstaltungskonkret Werbeleistungen verkauft (Sponsoring) oder z.B. Fördergelder beantragt werden.
- Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung die Allgemeinheit (d.h. ein unbestimmter Personenkreis) durch Einladungen, Aufgebote, Ausschreibung oder Plakatierung aufgefordert wird.
- Wenn die Veranstaltung einen kommerziellen oder gewerblichen Charakter hat.
- Wenn es bei der Durchführung der Veranstaltung, aufgrund des geplanten Umfangs (z.B. Teilnehmerzahl, Streckenlänge) oder der Nutzungsart besondere Konflikte mit anderen Waldnutzungen und -funktionen zu vermeiden gilt (z.B. Holzernte, Jagd, Naturschutz, andere Erholungssuchende) und dadurch eine Abstimmung mit dem Waldbesitzer notwendig wird (Gewährleistung von § 11 Abs. 2 SächsWaldG).
- Wenn bei Trainingseinheiten aufgrund von Gefährdungspotentialen (z.B. für Sportler, für andere Waldbesucher) mögliche Schäden (z.B. an Wegen) oder mögliche Beeinträchtigungen der Lebensgemeinschaft Wald (z.B. Brut- oder Wohnstätten wildlebender Tierarten) eine Abstimmung mit anderen Waldnutzungen oder mit dem Waldbesitzer notwendig wird.
Für was benötigen Veranstalter auch die Erlaubnis des Waldbesitzers?
- Der Erlaubnis des Waldbesitzers unterliegen z.B. immer das Fahren mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken oder Kutschen, das Zelten, das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen sowie das Aufstellen von von Verkaufs- und Verpflegungsständen, das Anbringen von Ausschilderungen und Werbeflächen sowie das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Wald.
- Auch “Vorbereitungshandlungen” (wie z.B. Herstellen von Loipen, Aufstellen von Geräten, Kennzeichnungen, Absperrungen) oder “Hilfstätigkeiten” (wie z.B. Loipenpflege mittels Fahrzeugen) sind gesondert erlaubnispflichtig.
In Großschutzgebieten, wie dem Nationalpark Sächsische Schweiz und dem Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft gelten darüber hinaus spezielle Nutzungsgebote und Erlaubnisvorhehalte. Ein Beispiel dafür ist das in der Nationalparkverordnung (NLPR-VO) geregelte Wegegebot im NP Sächsische Schweiz.
Keine organisierten Veranstaltungen und damit nicht erlaubnispflichtig sind:
- Waldausflüge von Kindergruppen, Schulklassen und Wandervereinen, sofern der Erholungszweck oder wald- und umweltpädagogische Anliegen im Vordergrund stehen und eine Organisation im vorgenannten Sinne nicht vorliegt.
- Gleichzeitige (gemeinschaftliche) Erholung mehrerer Personen, ohne daß eine Organisation im vorgenannten Sinne vorliegt (z.B. spielende Kinder, sportliche Betätigung einzelner, voneinander unabhängiger Personen, Lauftreffs/Waldläufe, Fuß-/Radwanderungen und Treffen von Gruppen, Vereinen, Schulklassen)
Organisierte Veranstaltungen im sächsischen Wald sind also möglich, jedoch sind dafür durch den Veranstalter die entsprechenden Rahmenbedingungen einzuhalten. Aus dem SächsWaldG ergibt sich somit für jeden Veranstalter die zwingende Notwendigkeit, vor Veranstaltungsbeginn eine Erlaubnis des Waldbesitzers einzuholen. Für den sächsischen Staatswald ist der
- Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS)
- Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna, OT Graupa
- Telefon: 03501/542-0
- Telefax: 03501/542-213
- E-Mail: poststelle.sbs@smul.sachsen.de
- Internet: www.sachsenforst.de
der zuständige Ansprechpartner. Je nach Art der Veranstaltung erteilt der SBS kostenpflichtige Einzelerlaubnisse oder schließt mit dem jeweiligen Veranstalter ebenfalls kostenpflichtige Gestattungs- oder Kooperationsverträge ab. Jedem Veranstalter, der erlaubnispflichtige Veranstaltungen plant, sei dringend die Einholung der erforderlichen Erlaubnis ans Herz gelegt. Andernfalls besteht das nicht zu unterschätzende Risiko, daß mögliche Ordnungs- oder Bußgelder den Veranstalterumsatz um ein Mehrfaches übersteigen. (wird fortgesetzt)
(Quellen:
- Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG)
- Nationalparkverordnung (NLPR-VO)
- Informationsschrift “Hinweise für Veranstalter im Wald” des Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS)
Abgelegt unter Allgemein, Dresden und Umland, Lausitzer Bergland, Osterzgebirge, Sachsen, Sächsische Schweiz, Zittauer Gebirge Mit Schlagworten Einzelerlaubnis, Erlaubnispflicht, Gestattungsvertrag, Kooperationsvertrag, Veranstaltungen
Von Ralf Schmädicke geschrieben am 15. Mai 2008
Der demnächst erscheinende Tourenplan für 2008 wird zunächst Touren in den folgenden 16 Wandergebieten beinhalten:
- Berchtesgadener Land
- Berliner Stadtwanderungen
- Böhmisches Mittelgebirge
- Böhmisches Paradies
- Böhmische Schweiz
- Daubaer Schweiz
- Dresdner Stadtwanderungen
- Erzgebirge
- Fränkische Schweiz
- Iser- und Jeschkengebirge
- Lausitzer Bergland und Zittauer Gebirge
- Prager Stadtwanderungen
- Sächsisches Elbland
- Sächsische Schweiz
- Salzburger Land (Tennengebirge)
- Stubaier Alpen.
Angeboten werden Tages-, Wochenend- und Mehrtagestouren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den demnächst erscheinenden Tourenausschreibungen.
Für die Herbstsaison werden derzeit Touren in den folgenden 4 Wandergebieten vorbereitet:
- Allgäu und Kleinwalsertal
- Bayrischer Wald
- Kaisergebirge
- Riesengebirge
Für diese Wanderregionen werden Wochenend- und Mehrtagestouren angeboten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den im Spätsommer erscheinenden Tourenausschreibungen.
Für das Winterhalbjahr sind einwöchige Touren auf der
in Planung. Einzelheiten können Sie den im 4. Quartal erscheinenden Tourenausschreibungen entnehmen.
Insgesamt werden damit im Jahr 2008 Touren in insgesamt 21 deutschen, österreichischen, tschechischen und spanischen Wanderregionen angeboten. Alle Touren werden nicht nur gründlich vorbereitet sein, sondern auch von mir persönlich vorbegangen. Denn es ist wichtig zu wissen, worüber man spricht und was man anbietet.
Abgelegt unter Allgäu, Österreich, Bayerischer Wald, Bayern, Böhmische Schweiz, Böhmisches Mittelgebirge, Böhmisches Paradies, Berchtesgadener Land, Daubaer Schweiz, Dresden und Umland, Fränkische Schweiz, Isergebirge, Kleinwalsertal, Lausitzer Bergland, Osterzgebirge, Riesengebirge, Sachsen, Salzburger Land, Sächsische Schweiz, Stubaier Alpen, Tennengebirge, Tirol, Tschechische Republik, Zittauer Gebirge Mit Schlagworten TOUREN PER PEDES
Von Ralf Schmädicke geschrieben am 15. November 2007
Das Lausitzer Bergland ist eine sanft hügelige Mittelgebirgslandschaft in der sächsischen Oberlausitz. Teile dieser Landschaft werden von der nationalen Minderheit der Sorben bewohnt. Im Südwesten grenzt das Lausitzer Bergland an die Sächsische Schweiz und im Osten an die Lausitzer Neiße. Im Süden geht sie in das Lausitzer Gebirge über. Dessen deutscher Teil ist auch als Zittauer Gebirge bekannt. Landschaftlich gehören auch das Böhmische Niederland (tschechisch: Sluknovsko; deutsch auch: Schluckenauer Zipfel) und die Berge der Böhmischen Lausitz (tschechisch: Luzicke Hory) zum Lausitzer Bergland.
Die zahlreichen markanten Berge des Lausitzer Berglandes (z.B. Hochstein, Czorneboh, Valtenberg, Biehleboh oder Kottmar) sind wegetechnisch relativ gut erschlossen und bieten einzigartige Ausblicke auf diese liebliche Landschaft. Am Kottmar entspringt übrigens jener Fluß, der der deutschen Hauptstadt den Kosenamen “Spree-Athen” bescherte: die Spree. Nachdem sich die Spree als rauschender Gebirgsfluß vom Lausitzer Bergland verabschiedet hat, durchfließt sie Bautzen und weiter nördlich in der Niederlausitz als einzigartiges Naturschauspiel in unzähligen Flüßchen und Kanälen den Spreewald.
Ein besonders markanter Teil des Lausitzer Berglandes ist das Zittauer Gebirge. Seine Hauptorte Oybin und Jonsdorf sind weithin bekannt. Anders als das übrige Lausitzer Bergland wird das Zittauer Gebirge jedoch nicht vom Lausitzer Granit und von Bergen basaltischen Ursprungs, sondern von Sandsteinfelsen dominiert. Typisch für das Zittauer Gebirge ist ein dichtes Wegenetz mit vielen Aussichtspunkten und Möglichkeiten zum grenzüberschreitenden Wandern.
“Touren per Pedes” besitzt besondere Kompetenz für wenig begangene Wege zu den interessantesten Sehenswürdigkeiten des Lausitzer Berglandes und ganz besonders des Zittauer Gebirges. Besonders spezialisert ist “Touren per Pedes” auf grenzüberschreitende Touren in die benachbarten, überaus geschichtsträchtigen böhmischen Landschaften.
Weitere Informationen zum Lausitzer Bergland und zum Zittauer Gebirge finden Sie hier und hier.
(Quellen: Wikipedia und eigene Recherchen)
Abgelegt unter In eigener Sache, Lausitzer Bergland, Sachsen, Zittauer Gebirge Mit Schlagworten Lausitzer Bergland, Zittauer Gebirge