Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer – Qualitätsmerkmal einer Destination

Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer (ZNL) zu werden ist nicht schwer, es zu sein dagegen sehr. Zumindest in den Regionen Dresden und Umland, Elbsandsteingebirge und Osterzgebirge sind ZNL alles andere als auf Rosen gebettet. Während sie ihre persönlichen Beziehungen spielen lassen müssen, um zu überleben – und im übrigen bei Reiseveranstaltern und regionalen “Touristikern” betteln gehen müssen, um überhaupt wahrgenommen zu werden – sind ihre Kollegen auf der Schwäbischen Alb schon ein gutes Stück weiter. weiterlesen »

Ski- und Wanderbus im Osterzgebirge vor der Umsetzung

Die Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge e.V. informiert in ihrer Mitgliederinformation 02/2010 über den Stand der Vorbereitung des Projektes “Ski- und Wanderbus im Osterzgebirge” (siehe auch Artikel vom 26.01.2010). Dank der großen Resonanz durch die Tourismuswirtschaft ist beabsichtigt, die erste Strecke dieser neuen Tourismusroute gemeinsam mit den touristischen Partnern, den Verkehrsverbünden VMS/ VVO, den beteiligten Bahnen und den Landratsämtern vom 27.11.2010 bis zum 27.02.2011 einzuführen. Das Tagesticket wird 5,60 € kosten und die Möglichkeit bieten, die Strecke zwischen Holzhau und Altenberg nach Fahrplan zu nutzen. Die Linie wird in diesem Zeitraum an Wochenenden und mittwochs sowie in den Ferienzeiten täglich bis zu viermal zwischen Geising/ Altenberg und Holzhau und zurück verkehren.

Das Tourenprogramm 2010 ist online!

Die lange Vobereitungszeit ist endlich vorbei. Nachdem vor einigen Tagen bereits die Druckversion fertiggestellt wurde, ist nun auch das elektronische Tourenprogramm online.

Das Programm hält fast 150 Veranstaltungsangebote bereit, davon

Ski- und Wanderbus auf dem Erzgebirgskamm geplant

Wie die Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge e.V. in ihrer Mitgliederinformation 01/2010 mitteilt, wird derzeit am Projekt einer touristischen Buslinie entlang der Kammregion des Osterzgebirges gearbeitet. Gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Mittelsachsen, dem Verkehrsverbund Oberelbe und mit Unterstützung durch die Landkreise und andere Partner ist in der 1. Etappe zum 01.10.2010 die Inbetriebnahme eines Ski- und Wanderbusses zwischen Altenberg und Holzhau geplant. Dieses Angebot soll fahrplanmäßig die Anbindung an die Müglitztalbahn und die Freiberger Bahn sichern und das Wander- und Skigebiet insgesamt attraktiver machen.

Gefährdungswarnung für das Wochenende vom 09.-10.01.2010

Der Deutsche Wetterdienst sagt für den Zeitraum von Freitag, dem 08.01.2010 bis Samstag, den 09.01.2010 starke Schneefälle, verbunden mit orkanartigen Windböen voraus. Es ist mit erheblichen Behinderungen des Straßenverkehrs, aber auch mit Unpassierbarkeit von Fuß- und Wanderwegen zu rechnen.

Im Zusammenhang mit der Unwetterwarnung hat der Staatsbetrieb Sachsenforst in einer Pressemitteilung ( Gefährdungswarnung Sachsenforst 09.-10.01.2010 ) alle Wanderer und Wintersportler aufgerufen, an diesem Wochenende die sächsischen Wälder zu meiden. Bedingt durch die erwartete hohe Schneelast und böige Winde ist jederzeit mit dem Abbrechen und Herabfallen von Ästen und Baumkronen zu rechnen. Dadurch können lebensgefährliche Situationen entstehen. Ein generelles Betretungsverbot wurde jedoch bisher nicht ausgesprochen.

Auf Grund der o.g. Warnungen habe ich mich entschlossen, die für den 09.01.2010 geplante Offene Samstagswanderung der Sektion Dresden des Deutschen Alpenvereins e.V. zum Boretzer Berg im Böhmischen Mittelgebirge abzusagen. Neuer Termin ist Samstag, der 16.01.2010. Weitere Informationen zu dieser

und zu weiteren Touren finden Sie im Tourenprogramm der Sektion Dresden.

Auf ein Neues – 2010!

Nun ist es schon wieder Geschichte, das “alte” Jahr 2009. Wo ist die Zeit nur geblieben? Keine Frage, es war ein außerordentlich ereignisreiches Jahr, dieses 2009. Und manches Ereignis entfaltet seine volle Wirkung erst jetzt. Womit wir beim Ausblick auf 2010 angelangt wären:

Was wird sich ändern?

  1. Die inhaltliche Ausrichtung. Es wird natürlich weiterhin Touren geben, aber mit einer klaren Spezialisierung auf die regionale Natur- und Kulturlandschaft. Angeboten werden vor allem Natur- und Landschaftsführungen, Exkursionen, thematische Tagestouren und Wochenendcamps. Ich verstehe meine Aktivitäten als integralen Bestandteil von Naturschutz & Umweltbildung sowie als einen aktiven Beitrag zum nachhaltigen, “grünen” Tourismus.

  2. Die regionale Ausrichtung. Das bedeutet vor allem eine Konzentration auf die grenzüberschreitende Region Sachsen & Böhmen. Die vorhandene regionale Kompetenz soll damit kontinuierlich weiter vertieft werden. Die Angebote werden sich deshalb schwerpunktmäßig auf die Regionen Dresden und Umland, das Osterzgebirge, die gesamte Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz sowie angrenzende Gebiete Nordböhmens (Tschechische Republik) konzentrieren.

  3. Die Kooperation mit Gebirgs- sowie mit Umweltschutzvereinen und -verbänden. Mit der am 05.01.2010 erfolgten Berufung zum Tourenreferenten der Sektion Dresden des Deutschen Alpenvereins e.V. wird eine Neujustierung der privatwirtschaftlichen und der ehrenamtlichen Aktivitäten erforderlich. Ich verzichte deshalb auf solche privatwirtschaftliche Aktivitäten, die zum Interessenkonflikt mit den satzungsgemäßen Zielen der Sektion Dresden des DAV führen könnten. Aus diesem Grund werden Touren zu alpinen Zielen und auf der Insel Mallorca aus meinem Angebot  freiwillig ausgegliedert und – sofern dafür eine Nachfrage besteht – als offizielle Sektionstouren des Deutschen Alpenvereins durchgeführt. Die Organisation und Führung solcher Touren erfolgt ausschließlich ehrenamtlich; Veranstalter ist die Sektion Dresden des DAV. Weitere Kooperationen, z.B. grenzüberschreitende, werden angestrebt bzw. befinden sich bereits im Stadium der konkreten Projektplanung.

  4. Der weitgehende Verzicht auf die Tätigkeit eines klassischen, gewerblichen Reiseveranstalters. Mit der Hinwendung zum Berufsbild des Natur- und Landschaftsführers ist zugleich eine Neuausrichtung der praktischen Tätigkeit verbunden. Diese kommt in wesentlichen Aspekten dem Berufsbild des Gästeführers nahe, ohne ihm jedoch vollständig zu entsprechen. Die Tätigkeit des Natur- und Landschaftsführers ist darüber hinaus weitgehend identisch mit der des hierzulande noch wenig bekannten “Natur- und Kulturinterpreten” und unterscheidet sich inhaltlich generell vom Tätigkeitsprofil des klassischen, gewerblichen Reiseveranstalters. Lediglich die Erfordernisse des § 651 k BGB (Pflicht zur Insolvenzversicherung bei Pauschalreiseangeboten) rücken den Natur- und Landschaftsführer von Fall zu Fall in die Nähe eines Reiseveranstalters. Ich bin insolvenzversichert und werde lediglich bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 651 k BGB ( z.B. im Fall von Gruppenverträgen und von Wochenendcamps ) als gelegentlicher Reiseveranstalter anzusehen sein.

Aus den unter 1. bis 4. beschriebenen Entwicklungen ergibt sich die Notwendigkeit, das Tourenprogramm vollständig zu überarbeiten und neu aufzulegen. Zum wiederholten Male übrigens, doch nichts ist bekanntlich beständiger als die Veränderung. In den Monaten Januar bis März 2010 werden deshalb TOUREN PER PEDES vor allem als Sektionstouren der Sektion Dresden des DAV bzw. in Kooperation mit den Naturfreunden Sachsen e.V. im Rahmen der jeweiligen Vereinsprogramme stattfinden. Die Sektion Dresden des DAV veranstaltet in diesem Jahr erstmals am jeweils 2. Samstag des Monats offene Samstagstouren, zu denen auch Gäste herzlich eingeladen sind. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Sektion unter der Rubrik “Tourenprogramm”.

Und was wird sich nicht ändern?

Ganz klar: das leidenschaftliche Engagement für niveauvolle, erholsame und nachhaltige Erlebnisse in der freien Natur! Auch in Zukunft werden die Touren bei jedem Wetter stattfinden – außer bei Glatteis und Hochwasser – und wir werden in kleinen Gruppen unterwegs sein. Je nach Tour und Thema wird die Gruppengröße maximal 15 Personen betragen. Unsere TOUREN PER PEDES werden sich auch bei der Gruppengröße von Großveranstaltungen unterscheiden. Wichtig ist das individuelle Naturerlebnis, nicht die Profitmaximierung mit Hilfe von Großgruppen. Denn nur was selbst erlebt hat, lernt man zu schätzen. Und nur was man schätzt, ist man auch auch bereit zu schützen.

Hinweise für Veranstaltungen im Wald – Teil III

(Fortsetzung des Beitrags vom 19.11.2009)

Die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) und dem Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (in der Vereinbarung als “Naturführer” bezeichnet) beinhaltet folgende Dokumente:

  1. Die Kooperationsvereinbarung. In dieser Vereinbarung werden auf insgesamt sieben A4-Seiten und in 11 Paragraphen die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt. Zu den Rechten des Naturführers gehören u.a. die Erlaubnis zur Grundstücksmitnutzung, die Werbung als “Offizieller Partner von Sachsenforst”, das Befahren des Waldes sowie weitere, im einzelnen zu beantragende Nutzungsarten. Zu den Pflichten des Naturführers gehören u.a. der Abschluß einer angemessenen Haftpflichtversicherung, die Einreichung eines exakten Veranstaltungsplanes in Verbindung mit einem Antrag auf ZNL-Führung, die Jahresabrechnung aller Veranstaltungen und Einnahmen sowie die Entrichtung einer jährlichen Nutzungsgebühr. Diese wird im ersten Jahr pauschal erhoben und beträgt ab dem zweiten Jahr 10% der erzielten Einnahmen, soweit diese mehr als 500 EUR p.a. betragen. Andernfalls werden pauschal 25 EUR fällig. Die Kooperationsvereinbarung wird für die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie ist gebunden an die Zertifizierung und den Nachweis von Fortbildungen. Ein weiteres Kriterium ist die jährliche Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen.

  2. Den Antrag auf ZNL-Führung. Darin beschreibt der Naturführer möglichst exakt seine geplanten Führungen hinsichtlich Thema, Terminierung, Teilnehmerzahl, Wegeverlauf und weiterer Waldnutzungsarten. Zu letzterem gehören u.a. Kfz-Erlaubniskarten, gewerbliche Foto- und Drehgenehmigungen, Beschilderungen/Markierungen und Zusatzleistungen wie Werbung, Verkaufsstände, Abgabe von Speisen und Getränken sowie die Nutzung von Waldparkplätzen.

  3. Die Jahresabrechnung. Darin sind die veranstalteten Führungen, geordnet nach Thema, Teilnehmerzahl, Einnahme je Teilnehmer, sonstige Einnahmen und Gesamteinnahmen aufzulisten.

Die drei vorgenannten Dokumente können als Google-Dokumente vollständig gelesen und heruntergeladen werden. Klicken Sie dazu bitte auf die jeweilige Verlinkung in den obigen Absätzen.

Es bliebt abzuwarten, inwieweit der bürokratische und Kostenaufwand für den einzelnen Naturführer in einem angemessenen Verhältnis zu den künftigen Einnahmen stehen wird. Schließlich kann auch ein Naturführer nur solche Kosten verkraften, denen überlebenssichernde Einnahmen gegenüberstehen. Die derzeitigen Honorare eignen sich dafür nicht.

Mit besonderem Interesse werden deshalb die Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer (ZNL) auch verfolgen, inwieweit der SBS andere gewerbliche Anbieter von Führungen und touristischen Leistungen in die (Genehmigungs- und Kosten)Pflicht nimmt. Denn an einer Wettbewerbsverzerrung können weder der SBS noch die ZNL interessiert sein.

Hinweise für Veranstalter im Wald

Der sächsische Wald ist ein beliebter Ort für die individuelle und kollektive Erholung. Das freie Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist im § 11, Abs. 1 und 2 des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG) ausdrücklich festgeschrieben. Doch keine Regel ohne Ausnahme: das gleiche Gesetz schreibt in § 11, Abs. 3 und 4 auch generelle Einschränkungen fest, die das Verbot von gesperrten Flächen und Erlaubnisvorbehalte für andere Nutzungsarten als die rein individuelle Erholung betreffen.

Insbesondere erlegt das SächsWaldG den Veranstaltern von organisierten Veranstaltungen einen ausdrücklichen Erlaubnisvorbehalt auf.  Das ist bisher offenbar weitgehend unbekannt und zum Glück auch unsanktioniert.

Wann benötigen Veranstalter die Erlaubnis des Waldbesitzers?

  • Wenn Startgelder, Teilnahmegelder oder Zuschauerentgelte eingenommen werden.

  • Wenn veranstaltungskonkret Werbeleistungen verkauft (Sponsoring) oder z.B. Fördergelder beantragt werden.

  • Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung die Allgemeinheit (d.h. ein unbestimmter Personenkreis) durch Einladungen, Aufgebote, Ausschreibung oder Plakatierung aufgefordert wird.

  • Wenn die Veranstaltung einen kommerziellen oder gewerblichen Charakter hat.

  • Wenn es bei der Durchführung der Veranstaltung, aufgrund des geplanten Umfangs (z.B. Teilnehmerzahl, Streckenlänge) oder der Nutzungsart besondere Konflikte mit anderen Waldnutzungen und -funktionen zu vermeiden gilt (z.B. Holzernte, Jagd, Naturschutz, andere Erholungssuchende) und dadurch eine Abstimmung mit dem Waldbesitzer notwendig wird (Gewährleistung von § 11 Abs. 2 SächsWaldG).

  • Wenn bei Trainingseinheiten aufgrund von Gefährdungspotentialen (z.B. für Sportler, für andere Waldbesucher) mögliche Schäden (z.B. an Wegen) oder mögliche Beeinträchtigungen der Lebensgemeinschaft Wald (z.B. Brut- oder Wohnstätten wildlebender Tierarten) eine Abstimmung mit anderen Waldnutzungen oder mit dem Waldbesitzer notwendig wird.

Für was benötigen Veranstalter auch die Erlaubnis des Waldbesitzers?

  • Der Erlaubnis des Waldbesitzers unterliegen z.B. immer das Fahren mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken oder Kutschen, das Zelten, das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen sowie das Aufstellen von von Verkaufs- und Verpflegungsständen, das Anbringen von Ausschilderungen und Werbeflächen sowie das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Wald.

  • Auch “Vorbereitungshandlungen” (wie z.B. Herstellen von Loipen, Aufstellen von Geräten, Kennzeichnungen, Absperrungen) oder “Hilfstätigkeiten”  (wie z.B. Loipenpflege mittels Fahrzeugen) sind gesondert erlaubnispflichtig.

In Großschutzgebieten, wie dem Nationalpark Sächsische Schweiz und dem Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft gelten darüber hinaus spezielle Nutzungsgebote und Erlaubnisvorhehalte. Ein Beispiel dafür ist das in der Nationalparkverordnung (NLPR-VO) geregelte Wegegebot im NP Sächsische Schweiz.

Keine organisierten Veranstaltungen und damit nicht erlaubnispflichtig sind:

  • Waldausflüge von Kindergruppen, Schulklassen und Wandervereinen, sofern der Erholungszweck oder wald- und umweltpädagogische Anliegen im Vordergrund stehen und eine Organisation im vorgenannten Sinne nicht vorliegt.

  • Gleichzeitige (gemeinschaftliche) Erholung mehrerer Personen, ohne daß eine Organisation im vorgenannten Sinne vorliegt (z.B. spielende Kinder, sportliche Betätigung einzelner, voneinander unabhängiger Personen, Lauftreffs/Waldläufe, Fuß-/Radwanderungen und Treffen von Gruppen, Vereinen, Schulklassen)

Organisierte Veranstaltungen im sächsischen Wald sind also möglich, jedoch sind dafür durch den Veranstalter die entsprechenden Rahmenbedingungen einzuhalten. Aus dem SächsWaldG ergibt sich somit für jeden Veranstalter die zwingende Notwendigkeit, vor Veranstaltungsbeginn eine Erlaubnis des Waldbesitzers einzuholen. Für den sächsischen Staatswald ist der

  • Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS)

  • Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna, OT Graupa

  • Telefon: 03501/542-0

  • Telefax: 03501/542-213

  • E-Mail: poststelle.sbs@smul.sachsen.de

  • Internet: www.sachsenforst.de

der zuständige Ansprechpartner. Je nach Art der Veranstaltung erteilt der SBS kostenpflichtige Einzelerlaubnisse oder schließt mit dem jeweiligen Veranstalter ebenfalls kostenpflichtige Gestattungs- oder Kooperationsverträge ab. Jedem Veranstalter, der erlaubnispflichtige Veranstaltungen plant, sei dringend die Einholung der erforderlichen Erlaubnis ans Herz gelegt. Andernfalls besteht das nicht zu unterschätzende Risiko, daß mögliche Ordnungs- oder Bußgelder den Veranstalterumsatz um ein Mehrfaches übersteigen. (wird fortgesetzt)

(Quellen:

  • Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG)

  • Nationalparkverordnung (NLPR-VO)

  • Informationsschrift “Hinweise für Veranstalter im Wald” des Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS)

Neu: Touren-Angebot “Die vierzehn 8000er des Osterzgebirges”

Auf vielfachen Wunsch bietet TOUREN PER PEDES in den Monaten Juli, August und September 2009 nun auch die beliebte “8000er-Tour” im Osterzgebirge an. Die Tour findet jeweils an einem Wochenende statt und beinhaltet neben der sehr sportlichen Wanderung über ca. 60 km eine Übernachtung mit Halbpension in einem urigen Wanderquartier. Mit ca. 1.700 Höhenmetern werden dabei durchaus alpine Dimensionen erreicht, wenn auch nur in der Summe beider Tage.

Die Tour eignet sich für sportlich ambitionierte Wanderer ebenso, wie für Genießer des lieblichen Osterzgebirges. Die Anforderungen an die Teilnehmer und die vollständige Tourenausschreibung finden Sie hier: http://www.auf-touren.de/tourenplan-2007/wanderreisen/3-erzgebirge/

Anmelden können Sie sich hier:
 



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Neue Termine für Globetrotter-Wandertreffs – Sommer 2009

Nun stehen sie auch verbindlich fest, die Termine für die Globetrotter-Wandertreffs im Sommerhalbjahr 2009. Den “Samstag” habe ich bewußt weggelassen, weil wir für diese Staffel auch andere Wochentage ausgewählt haben. Vielleicht ist die Resonnanz auf Sonntags-Angebote ja sogar größer, als bei den Samstags-Wandertreffs. Wir werden die Nachfrage auf jeden Fall gründlich auswerten.

Veranstaltet werden die Wandertreffs auch in dieser Staffel wieder von TOUREN PER PEDES - selbstverständlich auch diesmal mit freundlicher Unterstützung der Firma Globetrotter, Filiale Dresden und des Reisebüros Schulz Aktiv Reisen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: die Wandertreffs am 9. Mai 2009 im Rahmen der Outdoormesse “17. Globeboot 2009” und am 29. August 2009 im Rahmen des “2. Globetrotter-Outdoor-Tages Moritzburg” finden im Rahmenprogramm der jeweiligen Veranstaltung unter Schirmherrschaft der Firma Globetrotter statt.

Doch nun zu den Terminen:

  • 1. Wandertreff am Samstag, dem 25. April 2009 ( Achtung! Im Globetrotter-Veranstaltungskalender hat beim Datum leider der Druckfehlerteufel zugeschlagen. Richtig ist Samstag, der 25. April 2009! ): “Lassen Sie sich überraschen, wie einst Caspar David Friedrich – Unterwegs auf malerischen Wegen” ;) – Start: 09.00 Uhr, Dresden HBf – Teilnehmerzahl: mind. 4, max. 14 Personen – Anforderungen: Kondition für 4 bis 6 Stunden Gehzeit im gebirgigen Gelände mit mehreren Auf- und Abstiegen auf überwiegend gut befestigten und markierten Wanderwegen –  Kosten: 25 EUR p.P.

  • 2. Wandertreff am Samstag, dem 09. Mai 2009: “Dresdner Stadtwanderung im Rahmen der Outdoormesse “Globeboot”“ – Start: 11.00 Uhr am Bootshaus Verein Kanusport e.V., Tolkewitzer Str. 79, Dresden – Teilnehmerzahl: mind. 4, max. 25 Personen – Anforderungen: Kondition für 2 bis 3 stündige Wanderung auf überwiegend ebenen Stadt-, Wald- und Wiesenwegen – wenn auch gratis: Voranmeldung erforderlich bei rainer.jaepel@globetrotter.de bzw. 0351/4818417

  • 3. Wandertreff am Samstag, dem 16. Mai 2009: “Von Geising in die Sächsische Schweiz” – Anspruchsvolle, sehr sportliche Wanderung vom Müglitztal über den Erzgebirgskamm in Richtung Elbtal – Je nach Tagesform endet die Tour in Bahratal, Rosenthal oder Schöna. – Start: 08.00 Uhr, Dresden HBf – Teilnehmerzahl: mind. 4, max. 14 Personen – nur geeignet für Teilnehmer mit guter bis sehr guter Kondition für 7 bis 10 Stunden Gehzeit und Streckenlängen von bis zu 55 km auf überwiegend gut befestigten und markierten Wanderwegen! – Kosten: 31 EUR p.P.

  • 4. Wandertreff am Sonntag, dem 07. Juni 2009: “Unterwegs im Gebiet der Steine – Eine aussichtsreiche Wanderung von Krippen über Papststein, Gohrisch, Pfaffenstein und Quirl nach Königstein” – Start: 09.00 Uhr, Dresden HBf – Teilnehmerzahl: mind. 4, max. 14 Personen – Anforderungen: Kondition für 4 bis 6 Stunden Gehzeit mit mehreren steilen An- und Abstiegen auf überwiegend gut befestigten und markierten Wanderwegen, vereinzelt auch über Treppen und Aufstiegshilfen verlaufend ( jedoch keine Kletterei!) – Kosten: 25 EUR p.P.

  • 5. Wandertreff am Samstag, dem 13. Juni 2009 (Achtung: Im Globetrotter-Veranstaltungskalender hat leider der Druckfehlerteufel beim Tagesdatum zugeschlagen! Richtig ist Samstag, der 13. Juni 2009!): “Vom böhmischen Elbtal zum höchsten Tafelberg des Elbsandsteingebirges – Eine grenzüberschreitende Wanderung von Decin (Tetschen) über Schäferwand und Sneznik (Schneeberg) hinab ins Elbtal” – Start: 08.00 Uhr, Dresden HBf – Teilnehmerzahl: mind. 4, max. 14 Personen – Anforderungen: Kondition für 5 bis 7 Stunden Gehzeit mit stetigem, aber unschwierigem Anstieg im ersten Streckenteil; später ebenso unschwierige Abstiege und nahezu ebene Abschnitte auf überwiegend gut befestigten und markierten Wanderwegen. Die Tour endet in Schöna. – Achtung! Bitte mitbringen: gültiges Personaldokument und individuell ausreichender Vorrat an tschechischem Bargeld (empfohlen). Der EURO ist in CZ noch kein offizielles Zahlungsmittel.

  • 6. Wandertreff am Samstag, dem 29. August 2009: “Natur und Barock Moritzburgs – Eine leichte, spätsommerliche Wanderung durch die Moritzburger Wald-, Schlösser- und Seenlandschaft” – Start: 10.00 Uhr im Wildgehege Moritzburg, auf dem Arial des Abenteuerparks – Teilnehmerzahl: mind. 4, max. 20 Personen – Spezialführung durch Schloß Moritzburg (angefragt) – Anforderungen: Kondition für eine leichte 2 bis 3 stündige Wanderung auf überwiegend ebenen Wald- und Wiesenwegen – Kosten: Eintritt ins Wildgehege: 4 EUR p.P., keine zusätzlichen Kosten für die Wanderung – wenn auch gratis: Voranmeldung erforderlich bei rainer.jaepel@globetrotter.de bzw. 0351/4818417

Folgende Teilnahmevoraussetzungen gelten für alle Touren unabhängig von Streckenführung und Schwierigkeit:

  • festes, möglichst knöchelhohes Schuhwerk mit stabiler, rutschfester Profilsohle (Handelsklassifizierung A/B empfohlen)

  • der Witterung angepaßte Bekleidung, möglichst wind- und regenabweisende Außenschicht und Kopfbedeckung (empfohlen)

  • grundsätzlich Rucksackverpflegung und individuell ausreichende Menge an Getränken in bruchfester Verpackung

  • Erste-Hilfe-Set mit individuell erforderlichen Medikamenten (empfohlen)

  • je nach Streckenlänge und Schwierigkeit Kondition für 2 bis 10 Stunden Gehzeit 

  • Teamfähigkeit und Selbstdisziplin.

Für die Anmeldung zu allen Globetrotter- Wandertreffs gilt desweiteren:

  • Buchung und Anmeldung bei Schulz Aktiv Reisen in der Globetrotter-Filiale im Freiberger Str. 39 (WTC) oder direkt bei TOUREN PER PEDES bis Mittwoch vor der jeweiligen Tour

  • Mit der Anmeldung akzeptiert jeder Teilnehmer verbindlich die Kenntnisnahme und alleinige Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TOUREN PER PEDES ( TPP-AGB).

  • Je nach Teilnehmerzahl sind wir mit Öffentlichen Verkehrsmitteln oder als Fahrgemeinschaft ( max. 7 Personen) unterwegs. Die Fahrtkosten werden anteilig von allen Teilnehmern getragen und sind nicht Bestandteil des Führungs-Honorars.

  • Änderungen im Streckenverlauf bleiben vorbehalten.