Leistungsbeschreibung für Tagestouren
(Den vollständigen Text aller Leistungsbeschreibungen können Sie hier im PDF-Format herunterladen.)
- Anforderungen: Kondition für Gehzeiten von 6 bis 8 Stunden (inkl. Pausen) auf überwiegend markierten Wanderwegen, unmarkierten Waldwegen und unbefestigten Naturpfaden; vereinzelt auch auf Bergpfaden und im wegelosen Gelände
- Entfernung und Höhenmeter wie bei der einzelnen Tourenbeschreibung angegeben
- stabile körperliche und psychische Konstitution für mehrmalige Auf- und Abstiege im gebirgigen Gelände (Empfehlung: bei bekannten gesundheitlichen Problemen Konsultation des behandelnden Arztes vor der Buchung!)
- auf einzelnen Abschnitten absolute Trittsicherheit und Schwindelfreiheit (Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vor Tourenbeginn den Tourenführer!)
- Teamfähigkeit
- Komfortverzicht
- Achtung: Natur bedeutet immer auch Gefahr! Im InterNationalpark „Sächsisch-Böhmische Schweiz“ und in anderen Schutzgebieten besteht im Einklang mit dem Schutzziel nur eine eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht. Es muß daher jederzeit mit dem Herabfallen von Ästen und Gesteinsbrocken sowie mit dem Umstürzen von Bäumen und mit Felsstürzen gerechnet werden!
- Ausrüstung: stabile, knöchelhoch geschnürte Bergstiefel mit gedämpfter, rutschfester Profilsohle (Handelskategorie A/B empfohlen)
- atmungsaktive Funktionsbekleidung nach dem „Zwiebel-Prinzip“ (mehrere Schichten übereinander)
- wind- und regendichte Außenschicht
- Kopfbedeckung
- Handschuhe und Schal (empfohlen)
- Tagesrucksack mit bruchfester Getränkeverpackung und ev. kleinem Tagesproviant
- Stirn- oder leichte Taschenlampe (empfohlen)
- Erste-Hilfe-Set (empfohlen)
- Sonnenbrille mit UV-Schutz (empfohlen)
- Sonnenschutzcreme (empfohlen)
- aufgeladenes Mobiltelefon (empfohlen)
- Teleskop-Trekkingstöcke (empfohlen)
- Leistungen: Tourenplanung und – durchführung durch erfahrene, haftpflichtversicherte und zertifizierte Natur- und Landschaftsführer (Nationalparkführer)
- Reisepreis-Sicherungsschein bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 651 k BGB
- Zusatzausgaben: An-/Abreise an/ab Treffort bzw. Endort der Führung (individuell oder in Fahrgemeinschaft)
- Maut, Parkgebühren, Eintrittsgelder, Kraftstoff, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Fähren
- nicht genannte Mahlzeiten, Getränke, Persönliches
- Hinweis: Vermeiden Sie es, für den Abend unmittelbar nach der Tour feste Termine zu vereinbaren! Sie setzen sich und andere damit unnötig unter Druck und können die Tour nicht mehr uneingeschränkt genießen.
- Tagestouren werden als Rund- oder Streckenwanderungen durchgeführt. Wenn Sie mit eigenem Kfz. zum Treffort anreisen, erkundigen Sie sich bitte vor der Tour beim Tourenführer, wie Sie selbständig zum Ausgangspunkt zurückkehren können.

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