AGB

Teilnahmebedingungen (AGB)- Stand: 18.05.2011

0. Allgemeines:

An den Veranstaltungen von Natursaxe® kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen gewachsen und entsprechend ausgerüstet ist. Die jeweiligen Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Begleittext zur gewählten Veranstaltung. Natursaxe® empfiehlt grundsätzlich eine individuelle Vorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und – im Falle von alpinen Bergtouren – eine frühere Anreise zur Höhenanpassung.

Der jeweilige Führer ist berechtigt, Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen. Sofern der Ausschluß auf Gründe zurückzuführen ist, die der jeweilige Teilnehmer zu vertreten hat, wird dennoch das vorher vereinbarte Honorar bzw. bei Pauschalreisen der Reisepreis in voller Höhe fällig. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall kein Minderungs- oder Schadenersatzrecht zu.

Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplante Veranstaltung nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer sowie aufgrund unvorhersehbarer Umstände (alpine Gefahren, Wetter, Wegverhältnisse u.a. ) zu ändern. Bei allen Veranstaltungen ist zu beachten, daß im gebirgigen und sonstigen freien Gelände ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht ( Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Steinschlag, herabstürzende Äste u.a. ). Trotz umsichtiger Planung und fürsorglicher Betreuung durch die mit der Führung betraute Person bleibt ein gewisses Restrisiko. Das trifft insbesondere auf den Aufenthalt in Nationalparks, Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten zu. Da sich dort in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Schutzziel die Maßnahmen zur Verkehrssicherung ggf. nur auf die Beseitigung akuter Gefahren beschränken, besteht für die Teilnehmer jederzeit ein erhöhtes Risiko. Für dieses Risiko haften weder die jeweilige Schutzgebietsverwaltung noch Natursaxe®. Dieses Restrisiko muß der Teilnehmer selbst tragen.

1. Der Vertragsabschluß

Sie können Ihre Teilnahme persönlich, telefonisch, schriftlich oder online buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage des Natursaxe®- Prospektes bieten Sie Natursaxe® den Abschluß des Vertrages verbindlich an. Es gilt nur der aktuelle Prospekt. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form einer Buchungsbestätigung/ Rechnung zustande, die Ihnen Natursaxe® unverzüglich nach Vertragsabschluß zusenden wird. Weicht der Inhalt der Teilnahmebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil Natursaxe® z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt insofern ein neues Angebot vor, an das Natursaxe® 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Tourenantritt) wird Natursaxe® Ihnen – Ihre Zahlung vorausgesetzt – die Veranstaltungsdokumente (Teilnahmebestätigung, Rechnung, Ticket) sofort zusenden oder zum Abholen hinterlegen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung überweisen Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung wird auf den Preis für das Programm angerechnet. Die Restzahlung für das Programm überweisen Sie bitte zum angegebenen Termin, frühestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung. Buchungen innerhalb 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Programmpreises Zug um Zug gegen Aushändigung der Veranstaltungsunterlagen. In bestimmten Fällen werden die Kosten für die Unterbringung ( z.B. vom Hotel, der Jugendherberge, dem Naturfreundehaus bzw. dem Hüttenwirt einer alpinen Vereinshütte) gesondert in Rechnung gestellt und sind am Abreisetag zu bezahlen. Sofern es sich um eine Pauschalreise gem. § 651 BGB handelt, wird Natursaxe® mit der Buchungsbestätigung einen Reisepreis-Sicherungsschein versenden bzw. aushändigen. In diesem Fall ist eine Anzahlung erst nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Anzahlung beträgt 20% des vereinbarten Veranstaltungspreises.

3. Leistungen

3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in den eigenen Natursaxe®Prospekten sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeiten und eventuell besondere Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit von Hotel, Orts- Hütten-, Reisebüro- oder sonstigen Prospekten Dritter, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernimmt Natursaxe® keine Gewähr. Natursaxe® behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen von Natursaxe® erweitern oder verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Abweichungen oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von Natursaxe® nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.

4.2 Natursaxe® verpflichtet sich, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies möglich ist, und die Änderung nicht lediglich geringfügig ist.

4.3 Natursaxe® behält sich vor, sofern zwischen Preisbestätigung und vertraglich vorgeschriebenem Antritt der Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife im Sinne des § 99 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Die Anpassung muß in einem angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Kosten stehen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson

5.1 Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Natursaxe®. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfiehlt Natursaxe® Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Natursaxe® kann als Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und für seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Natursaxe® kann diesen Ersatzanspruch konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der folgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschalieren. Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20% des Veranstaltungspreises. Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises. Bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises. Bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns 90%. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei Nichtantritt 100% des Veranstaltungspreises.

5.2 Umbuchung

Nehmen Sie nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen vor wie Termin, Ziel, Unterkunft usw., so kann Natursaxe® Ersatz für die hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Natursaxe® berechnet eine Bearbeitungsgebühr von 10.00 Euro ohne weiteren Nachweis für

a) Halbtages-/ 1-Tagesarrangements bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn,

b) Mehrtagesarrangements bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.3 Ersatzpersonen

Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Natursaxe® kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer Natursaxe® gegenüber als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen ( z.B. durch Verletzung während der Veranstaltung oder Verschlechterung regional typischer Wetterverhältnisse ) nicht in Anspruch, so behält Natursaxe® den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Es liegt in Natursaxe®s Ermessen, für einzelne ausgefallene Leistungen Gutscheine zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises. Natursaxe® empfiehlt den Abschluß einer Rücktrittskostenversicherung.

7. Rücktritt und Kündigung durch Natursaxe®

Natursaxe® kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

7.1 Natursaxe® kündigt ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet aller Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt Gleiches. Kündigt Natursaxe®, so behält er auch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.

7.2 Natursaxe® tritt vom Vertrag zurück

7.2.1 Bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Tour auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

7.2.2 Bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Natursaxe® deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Veranstaltung so gering ist, daß die entstehenden Kosten, bezogen auf die Veranstaltung, nicht gedeckt sind. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn Natursaxe® die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Den eingezahlten Tourenpreis erhalten Sie unverzüglich zurück.

7.2.3 Sollte bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, könnte dennoch eine Durchführung der Veranstaltung bei entsprechender Preisänderung stattfinden.

8. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch Natursaxe® den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Tourenbeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den ganzen Tourenpreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn der Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Natursaxe® die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Natursaxe® die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und Natursaxe® je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.

9. Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss

9.1 Natursaxe® erbringt die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, hat Natursaxe® nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von sich selbst und von seinen Erfüllungsgehilfen zu vertreten.

9.1.1 Die Teilnahme an Natursaxe®- Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Natursaxe® haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Abschluss bzw. die Überprüfung individuell bedarfsgerechter Versicherungsverträge ( z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung inkl. Bergungskosten, Haftpflichtversicherung ) vor Veranstaltungsbeginn wird empfohlen.

9.2 Natursaxe® beschränkt seine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, erlaubter Handlung und Gefährdungshaftung – auf den dreifachen Veranstaltungspreis.

9.2.1 Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

9.2.2 soweit Natursaxe® für einem dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.3 Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Dienstleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich auch Natursaxe® dem Kunden gegenüber hierauf berufen.

9.4 Natursaxe® haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in Natursaxe®- Tourenausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

9.5 Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienflugverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Natursaxe® insoweit Fremdleistungen, sofern Sie in der Veranstaltungsausschreibung und der Teilnahmebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Natursaxe® haftet daher nicht für die Erbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmungen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

9.6 Natursaxe® organisiert auf Wunsch der Teilnehmer für bestimmte Veranstaltungen ab/ an Dresden Fahrgemeinschaften. Diese Leistung erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Ein entgeltlicher Beförderungsvertrag wird dadurch nicht begründet. Nimmt der Teilnehmer das Angebot der Fahrgemeinschaft an, so fährt er auf eigene Gefahr mit und verzichtet ausdrücklich – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – gegenüber Fahrer und Halter des Fahrzeuges auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Ist neben dem Fahrer und Halter des Fahrzeuges ein Dritter schadensersatzpflichtig, so beschränkt der Mitfahrer seine Schadensersatzforderung gegen den Dritten auf den Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung des Dritten entspricht. Bei Erhebung einer Nebenklage verzichtet der Mitfahrer gegenüber Fahrer und Halter auf die Erstattung von Nebenklagekosten, soweit diese nicht durch eine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen sind. Für die Kosten der Fahrgemeinschaft kommen alle Mitfahrer zu gleichen Teilen auf. Natursaxe® wird sich bei der Bemessung dieser Kosten an den Empfehlungen von Mitfahrzentralen orientieren.

10. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Natursaxe® bzw. der mit der Veranstaltungsleitung beauftragten Person Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Natursaxe® bzw. die Veranstaltungsleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Gewährleistung, Verjährung

Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen Ihrer Geltendmachung sowie die Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Vertrages. Weitergehende Rechte des Kunden sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.

12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist oder wird eine der Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Natursaxe® ist vielmehr berechtigt die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten erreicht.

14. Gerichtsstand

14.1 Der Teilnehmer kann Natursaxe® nur an dessen Firmensitz Dresden verklagen.

14.2 Für Klagen von Natursaxe® gegen den Teilnehmer gilt: Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von Natursaxe®.

Natursaxe® ist unter der Reg.- Nr.: 302010066327 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke geschützt. Markeninhaber ist

  • Ralf Schmädicke

  • Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer (BANU)

  • Dora-Stock-Str. 6

  • D-01217 Dresden

  • Telefon: +49 (0)351 4646770

  • Telefax: +49 (0)351 4646772

  • E-Mail: info@natursaxe.de

  • Internet: www.natursaxe.com

  • Steuer-Nummer alt: : 203/269/03478

  • Steuer-Nummer neu: 82 502 917 346 – Finanzamt Dresden III

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