(Den vollständigen Text können Sie hier im PDF-Format herunterladen.)
Teilnahmebedingungen (AGB)- Stand: 10. Januar 2010
0. Allgemeines:
An den Natur- und Landschaftsführungen, Exkursionen, Wanderungen und Wochenendcamps (im weiteren “Touren” genannt) von Ralf Schmädicke, Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer ( im weiteren “Dienstleister” genannt) kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen gewachsen und entsprechend ausgerüstet ist. Die jeweiligen Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Begleittext zur gewählten Tour. Der Dienstleister empfiehlt grundsätzlich eine individuelle Vorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und – im Falle von alpinen Bergtouren – eine frühere Anreise zur Höhenanpassung.
Der jeweilige Führer ist bei Touren berechtigt, Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen. Sofern der Ausschluß auf Gründe zurückzuführen ist, die der jeweilige Teilnehmer zu vertreten hat, wird dennoch das vorher vereinbarte Honorar bzw. bei Pauschalreisen der Reisepreis in voller Höhe fällig. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall kein Minderungs- oder Schadenersatzrecht zu.
Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer sowie aufgrund unvorhersehbarer Umstände (alpine Gefahren, Wetter, Wegverhältnisse u.a. ) zu ändern. Bei allen Touren ist zu beachten, daß im gebirgigen und sonstigen freien Gelände ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht ( Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Steinschlag, herabstürzende Äste u.a. ). Trotz umsichtiger Planung und fürsorglicher Betreuung durch die mit der Führung betraute Person bleibt ein gewisses Restrisiko. Das trifft insbesondere auf den Aufenthalt in Nationalparks, Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten zu. Da sich dort in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Schutzziel die Maßnahmen zur Verkehrssicherung ggf. nur auf die Beseitigung akuter Gefahren beschränken, besteht für die Teilnehmer jederzeit ein erhöhtes Risiko. Für dieses Risiko haften weder die jeweilige Schutzgebietsverwaltung noch der Dienstleister. Dieses Restrisiko muß der Teilnehmer selbst tragen.
1. Der Abschluß des Dienstleistungsvertrages
Sie können Ihre Tour persönlich, telefonisch, schriftlich oder online buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes bieten Sie dem Dienstleister den Abschluß des Dienstleistungsvertrages verbindlich an. Es gilt nur der aktuelle Prospekt. Der Dienstleistungsvertrag kommt durch Annahme in Form unserer Buchungsbestätigung/ Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluß zusenden. Weicht der Inhalt der Teilnahmebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Tourenantritt) werden wir Ihnen – Ihre Zahlung vorausgesetzt – die Tourendokumente (Teilnahmebestätigung, Rechnung, Ticket) sofort zusenden oder zum Abholen hinterlegen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung wird auf den Preis für das Programm angerechnet. Die Restzahlung für das Programm überweisen Sie uns bitte zum angegebenen Termin, frühestens 30 Tage vor Tourenantritt, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung. Buchungen innerhalb 2 Wochen vor Tourenbeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Programmpreises Zug um Zug gegen Aushändigung der Tourenunterlagen. In bestimmten Fällen werden die Kosten für die Unterbringung ( z.B. vom Hotel, der Jugendherberge, dem Naturfreundehaus bzw. dem Hüttenwirt einer alpinen Vereinshütte) gesondert in Rechnung gestellt und sind am Abreisetag zu bezahlen. Sofern es sich um eine Pauschalreise gem. § 651 BGB handelt, wird der Dienstleister mit der Buchungsbestätigung einen Reisepreis-Sicherungsschein versenden bzw. aushändigen. In diesem Fall ist eine Anzahlung erst nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Anzahlung beträgt 20% des vereinbarten Tourenpreises.
Leistungen
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren eigenen Prospekten sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeiten und eventuell besondere Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit von Hotel-, Orts- Hütten-, Reisebüro- oder sonstigen Prospekten Dritter, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernehmen wir keine Gewähr. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Nebenabreden, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Abweichungen oder Änderungen einzelner Dienstleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Dienstleistungsvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Dienstleister nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.
4.2 Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist, und die Änderung nicht lediglich geringfügig ist.
4.3 Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und vertraglich vorgeschriebenem Antritt der Tour mehr als 4 Monate liegen, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife im Sinne des § 99 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Die Anpassung muß in einem angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Kosten stehen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson
5.1 Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Tourenbeginn von der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Dienstleister. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir können als Ersatz für die getroffenen Tourenvorkehrungen und für unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Wir können diesen Ersatzanspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der folgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum Tourenbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Tourenpreis pauschalieren. Bis zum 30. Tag vor Tourenbeginn 20% des Tourenpreises. Bis zum 15. Tag vor Tourenbeginn 50% des Tourenpreises. Bis zum 7. Tag vor Tourenbeginn 80% des Tourenpreises. Bis zum Tag des Tourenantritts 90%. Ab dem Tag des Tourenantritts oder bei Nichtantritt der Tour bis 100% des Tourenpreises.
5.2 Umbuchung
Nehmen Sie nach der Buchung der Tour Änderungen vor wie Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz für die hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 10.00 Euro ohne weiteren Nachweis für
a) Halbtages-/ 1-Tagesarrangements bis 14 Tage vor Tourenantritt,
b) Mehrtagesarrangements bis 30 Tage vor Antritt
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3 Ersatzpersonen
Bis zum Tourenbeginn kann der Teilnehmer verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag eintritt. Der Dienstleister kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Dienstleister als Gesamtschuldner für den Tourenpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Dienstleistungen ( z.B. durch Verletzung während der Tour oder Verschlechterung regional typischer Wetterverhältnisse ) nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Tourenpreis. Es liegt in unserem Ermessen, für einzelne ausgefallene Dienstleistungen Gutscheine zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Tourenpreises. Wir empfehlen den Abschluß einer Rücktrittskostenversicherung.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Dienstleister
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Tour den Dienstleistungsvertrag kündigen:
7.1 Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt Gleiches. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Tourenpreis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
7.2 Wir treten vom Vertrag zurück
7.2.1 Bis eine Woche vor Tourenantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Tour auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
7.2.2 Bis drei Wochen vor Tourenantritt, wenn die Durchführung der Tour nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Tour so gering ist, daß die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Tour, nicht gedeckt sind. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Tourenpreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
7.2.3 Sollte bis 14 Tage vor Tourenbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, könnte dennoch eine Durchführung der Tour bei entsprechender Preisänderung stattfinden.
8. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Tour infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Tourenbeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den ganzen Tourenpreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Tour, kann der Dienstleistungsvertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Dienstleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
9.1 Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten.
9.1.1 Die Teilnahme an unseren Touren, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Abschluss bzw. die Überprüfung individuell bedarfsgerechter Versicherungsverträge ( z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung inkl. Bergungskosten, Haftpflichtversicherung ) vor Tourenantritt wird empfohlen.
9.2 Wir beschränken unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit erlaubter Handlung und Gefährdungshaftung – auf den dreifachen Tourenpreis.
9.2.1 Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
9.2.2 soweit wir für einem dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.3 Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Dienstleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
9.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden, und die in unseren Tourenausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
9.5 Wird im Rahmen einer Tour oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienflugverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern Sie in der Tourenausschreibung und der Teilnahmebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Wir haften daher nicht für die Erbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmungen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
9.6 Der Dienstleister organisiert auf Wunsch der Teilnehmer für bestimmte Touren ab/ an Dresden Fahrgemeinschaften. Diese Leistung erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Ein entgeltlicher Beförderungsvertrag wird dadurch nicht begründet. Nimmt der Teilnehmer das Angebot der Fahrgemeinschaft an, so fährt er auf eigene Gefahr mit und verzichtet ausdrücklich – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – gegenüber Fahrer und Halter des Fahrzeuges auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Ist neben dem Fahrer und Halter des Fahrzeuges ein Dritter schadensersatzpflichtig, so beschränkt der Mitfahrer seine Schadensersatzforderung gegen den Dritten auf den Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung des Dritten entspricht. Bei Erhebung einer Nebenklage verzichtet der Mitfahrer gegenüber Fahrer und Halter auf die Erstattung von Nebenklagekosten, soweit diese nicht durch eine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen sind. Für die Kosten der Fahrgemeinschaft kommen alle Mitfahrer zu gleichen Teilen auf. Der Dienstleister wird sich bei der Bemessung dieser Kosten an den Empfehlungen von Mitfahrzentralen orientieren.
10. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unserer Tourenleitung zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. die Tourenleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Gewährleistung, Verjährung
Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen Ihrer Geltendmachung sowie die Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Dienstleistungsvertrages. Weitergehende Rechte des Kunden sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.
12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten erreicht.
Gerichtsstand
14.1 Der Teilnehmer kann den Dienstleister nur an dessen Firmensitz Dresden verklagen.
14.2 Für Klagen des Dienstleisters gegen den Teilnehmer gilt: Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des Dienstleistungsvertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz.
Ralf Schmädicke
Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer (BANU)
Dora-Stock-Str. 6
D-01217 Dresden
Telefon: +49 (0)351 4646770
Telefax: +49 (0)351 4646772
E-Mail: tourenperpedes(ät)gmail.com
Internet: www.auf-touren.de
Steuer-Nummer alt: : 203/269/03478 – Steuer-Nummer neu: 82 502 917 346 – Finanzamt Dresden III
Den vollständigen Text können Sie hier im Google-Doc-Format lesen und als PDF oder in einem anderen Format herunterladen.