Mit Wirkung vom 14.08.2010 wurde die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über das Betretungsverbot für Wälder im Nationalpark Sächsische Schweiz wieder aufgehoben.
Bis zum Abschluß der Beseitigung von Wurf- und Bruchholz sowie weiterer Aufräum- und Sicherungsarbeiten gelten jedoch noch einzelne Wegesperrungen, die in den folgenden Dokumenten näher bezeichnet sind:
Die Dokumente können heruntergeladen und ausgedruckt werden und sind je nach Rechnerausstattung zoombar.
