In diesen Tagen begeht der Nationalpark “Sächsische Schweiz” den 20. Jahrestag seiner Gründung. Parallel dazu wird das 10-jährige Gründungsjubiläum des benachbarten Nationalparks “Böhmische Schweiz” gefeiert. Gelegentlich ist gar schon die Rede von einem gemeinsamen InterNationalpark “Sächsisch-Böhmische Schweiz” und einem Projekt namens “UNESCO-Weltnaturerbe”. Warum eigentlich nicht?
Pünktlich zum Doppeljubiläum melden sich auch wieder Kritiker des Nationalparks zu Wort. Kritik ist legitim und kann durchaus hilfreich sein. Lebt die Nationalpark-Idee doch vor allem von der Akzeptanz durch Bewohner und Gäste der Region.Daß dabei aber mit einer “Zerstörung der Kulturlandschaft” argumentiert und einmal mehr das Wegegebot in der Kernzone harsch kritisiert wird, verwundert schon. Sieht so eine zerstörte Kulturlandschaft aus? Obwohl: Zerstörungen gibt es im Nationalpark wirklich. Wer sucht, wird an vielen Stellen fündig. Vor allem in Hangbereichen, einigen Plateaus und Seitentälern, aber auch andernorts ist die Vegetation durch Wegabschneidungen, schnöde Trampelpfade oder einfach nur den phantasiearmen Massentourismus deutlich sichtbar zerstört. Diese Pfade werden offenbar zahlreich begangen, wie Ausprägung und Grad der jeweiligen Zerstörung belegen. Kritik an derartigen Zerstörungen einer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft ist legitim, ja sogar dringend geboten. Doch in dieser Frage ist es auffällig still im Wald. Werden diese Zerstörungen billigend in Kauf genommen, um das Wegegebot durch vollendete Tatsachen hintenherum auszuhebeln?
Einschränkungen sind mit Verzicht verbunden, Verzicht an uneingeschränkter, individueller Nutzung der Natur- und Kulturlandschaft. Verzicht geht nicht durch den Bauch, sondern durch den Kopf. Da kann es nicht schaden, von Zeit zu Zeit über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und sich zu informieren, wie z.B. Wegerechte anderswo gehandhabt werden. Mit dieser Problematik wird in Europa völlig unterschiedlich umgegangen. Kein Vergleich, aber ein Beispiel soll die Praxis der bei Deutschen so überaus beliebten Insel Mallorca sein.
In den letzten Jahren erfreut sich die Balearen-Insel bei Wanderern wachsender Beliebtheit. Die Inselregierung hat den Trend zum Wandertourismus erkannt und fördert diese Tourismusart gezielt. Weiß man doch, daß die Gruppe der Wanderer gemeinsam mit der Gruppe der Golfer mit Abstand das meiste Geld auf der Insel läßt – noch vor den inzwischen verpöhnten Sauf- und Party-Touristen. In der Serra Tramuntana und andernorts ist daher inzwischen ein relativ dichtes Wanderwegenetz entstanden, das sich in seiner Ausprägung hinter manchen hiesigen Wandergebieten nicht verstecken muß. Und doch ist einiges ganz anders als hier. Einige Beispiele:
- Wer den höchsten wanderbaren Berg der Insel, den Puig de Massanella (1.365 m) ersteigen will, wird beim Passieren des Geländes der Finca Comafreda mit 4 EUR pro Person zur Kasse gebeten. Ähnlich verhält es sich beim Durchqueren der Finca Solleric auf dem Wege vom Cuber-Stausee zum Refugi de Tossals Verds: hier sind 3 EUR pro Person fällig. Personenmaut – in der Sächsischen Schweiz ein Fremdwort.
- Eine der eindrucksvollsten Touren in der zentralen Serra Tramuntana führt vom Kloster Lluc rund um das Puig-Roig-Massiv (1.003 m). Der Weg über das Gelände der Finca Mossa darf nur Sonntags in der Zeit von 08:00 – 15:00 Uhr betreten werden. Wegenutzung für maximal 7 Stunden und nur an Sonntagen – ein Fremdwort in der Sächsischen Schweiz.
- Eine besonders beliebte Tour ist die Große Runde um Valldemossa. Auf dem Reitweg des Erzherzogs Ludwig Salvator führt der Weg hinauf auf das aussichtsreiche Hochplataeu zwischen Valldemossa und Deja und zum Gipfel des Puig de Teix (1.064 m). In der Wanderliteratur wird darauf hingewiesen, daß man sich auf Privatland befindet, der Weg jedoch nicht gesperrt sei. Im März 2010 war das auch der Fall; im Juni 2010 war der Weg ab der Grundstücksgrenze jedoch durch eine Barriere und ein mehrsprachiges Schild (“Durchgang verboten! Privatbesitz!”) versperrt. Durch diese Sperrung wurde der Weg zum Gipfel unpassierbar. In verschiedenen Insider-Publikationen zum Thema “Wandern auf Mallorca” wird immer wieder darauf hingewiesen, daß manche Wege ohne Vorankündigung von den privaten Eigentümern plötzlich gesperrt – und andere ebenso plötzlich wieder freigegeben werden. Willkürliche Wegesperrungen und -freigaben durch private Landbesitzer – ein Fremdwort in der Sächsischen Schweiz.
Wegabschneidungen oder willkürlich angelegte touristische Trampelpfade sind auf Mallorca sehr selten. Da sich die Insel zu nahezu 100% in Privatbesitz befindet – anders als in der Sächsischen Schweiz, wo der Freistaat Sachsen mit Abstand größter Landeigentümer ist – werden derartige Handlungen von Touristen (Wanderern) von den privaten Landbesitzern rigoros geahndet. Wer erwischt wird, muß sich strafrechtlich verantworten. Nicht selten werden auch Kollektivstrafen verhängt – siehe Puig de Teix – und dann ist der Wanderweg auf unbestimmte Zeit oder für immer gesperrt.
Derartige Restriktionen sind in der Sächsischen Schweiz nahezu unbekannt und selbstverständlich unerwünscht. Im Vergleich zu mallorquinischen Praktiken besteht im Nationalpark Sächsische Schweiz eine weitgehende Rechtssicherheit und Transparenz der Handhabung. Das mag immer noch nicht allen gefallen. Das Wissen um Restriktionen anderswo öffnet zwar die gewünschten Wege in der Kernzone des Nationalparks nicht, relativiert aber den Phantomschmerz über den (vielleicht nur zeitweiligen) Verlust an individueller Freiheit. Es kann manchmal hilfreich sein, über den eigenen Tellerrand hinaus zu blicken.
Die Spanier sind nicht nur auf Mallorca sehr rigide mit der Umsetzung von Verboten und Beschränkungen. Die kennen wir in Deutschland nicht, aber wir halten sie dort ohne Murren ein. Im Teide Nationalpark auf Teneriffa geht es ebenso streng zu. Pfade dürfen nicht verlassen werden, vorhandene sind schlecht ausgeschildert und schwer zu finden. Die Besteigung des höchsten Berges Spaniens ist ohne Permit nicht zu machen. das wird streng kontrolliert. Auch wenn das Permit in diesem Falle keine Kosten verursacht, so muss es sich doch beschafft werden. Das macht zumindest einige Mühen, denn es ist auf regulärem Weg nur mit persönlicher Anwesenheit im entprechenden Büro der Nationalparkverwaltung zu bekommen. Und wer da keine Reisepasskopien dabei hat, hat Pech wo er welche herbekommt. All das ist undenkbar im Nationalpark Sächsische Schweiz. Es gibt genug Wanderwege durch alle Highlights der Natur. Wanderer sollten auf den Wanderwegen bleiben. Kletterer die ausgewiesenen Zustiege benutzen. Vor dem Wandern und Klettern kommt die Information über die Beschaffenheit der Wege. Der neueste Unfall am Lorenzstein vom Samstag, den 31.8.10 zeigt es wieder. Was hat eine Wandergruppe von 8 Mann auf dem schmalen Felsband dort zu suchen? Leute, bleibt auf den Wegen, es schadet nicht nur der Natur, es ist auch gefährlich.
Danke für den Kommentar! Nicht nur die Spanier sind bei der Umsetzung von gesetzlichen Schutzzielen sehr konsequent; das ist im vermeintlichen Mutterland der individuellen Freiheit nicht anders. Die US-Nationalparks sind nicht nur die ersten auf der Welt, sondern auch diejenigen mit den restriktivsten Besucherregelungen. Limitierungen der täglichen Besucherzahl sind dort selbstverständlich – dafür darf man dann kreuz und quer durch das Gelände gehen. Aber eben nur die erlaubten 200 oder xyz Personen pro Tag; der interessierte “Rest” muß draußen bleiben.
Wegegebote kennen wir übrigens noch aus Vorwende-Zeiten durch Besuche im Tatra-Nationalpark (TANAP). Dort wurden in den 1970-er Jahren ganze Bereiche vollständig für den Besucherverkehr gesperrt. Die “Weiße Tatra” haben viele Besucher nur noch am Rande kennengelernt. Auch das ist ein denkbares Szenario für den gesetzlich verankerten Prozeßschutz. Gemessen an den Regelungen in anderen Großschutzgebieten haben wir in der Sächsischen Schweiz nicht nur eine der liberalsten Umsetzungen, sondern auch eine jederzeit kommunikationsbereite Schutzgebietsverwaltung mit anerkennenswerter Berechenbarkeit. Das ist ein Wert an sich, den man nicht gering schätzen sollte.