Neue Informationspflichten für Reiseveranstalter

Wie die Firma Travelsafe GmbH – Servicegesellschaft für Touristik-Versicherungen mbH – mitteilt, sind Reiseveranstalter seit Kurzem von neuen Informationspflichten betroffen. Demnach müssen die meisten Dienstleister (rund 3,3 Mio. Unternehmen), darunter auch alle Reiseveranstalter, ihren Vertragspartnern seit dem 18.05.2010 zahlreiche Daten über sich und ihr Geschäft liefern. Das schreibt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) vor, die mehr Transparenz im Geschäftsleben schaffen soll.
Ungemach droht durch die Richtlinie bei fehlenden oder mangelhaften Informationen. Dann drohen Geldbußen und Abmahnungen von darauf spezialisierten Anwälten.

Diese Verordnung, die am 17. Mai in Kraft trat, betrifft grundsätzlich alle Dienstleistungen und ausdrücklich auch die freiberuflich Tätigen. Ausgenommen sind von den neuen Informationspflichten lt. Artikel 2 der EU-Richtlinie 2006/123/EG nur einige wenige Branchen, wie Gesundheitsdienste oder Finanzdienstleister. Demnach müssen vor Abschluß eines Vertrages oder der Erbringung einer Leistung u.a. folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:

  • bestehende Insolvenzversicherungen unter Angabe des Versicherers;

  • bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen unter Angabe des Versicherers

jeweils mit vollständiger Anschrift und Angabe von Kontaktmöglichkeiten.

Bei Unklarheiten zu dieser Verordnung wird empfohlen, sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer zu wenden.

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