Aus gegebenem Anlaß wurden die Teilnahmebedingungen (AGB) überarbeitet. Geändert wurden folgende deklaratorische Festlegungen:
- Die Art der erbrachten Dienstleistungen: Als Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer führe ich Natur- und Landschaftsführungen, Exkursionen, Wanderungen und Wochenendcamps durch. Dazu wird zwischen dem einzelnen Teilnehmer und mir generell ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Damit wird klargestellt, daß ich nicht als gewerblicher Reisevermittler, Reiseveranstalter oder Transportunternehmer tätig bin.
- Die Firmierung: Ich erbringe meine Dienstleistungen ausschließlich unter meinem eigenen Namen, ergänzt um die Tätigkeitsbeschreibung “Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer”. Damit wird klargestellt, daß die dem allgemeinen Sprachgebrauch entlehnten Begriffe “Touren per pedes” und ”Denn nur wo man zu Fuß war, war man wirklich!” lediglich als geflügeltes Motto für eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, nicht jedoch als gewerbliche Firmierung verwendet werden. Es existiert in keinem öffentlichen Verzeichnis ein Unternehmen dieses Namens, das auf mich eingetragen wäre. Eventuelle Ähnlichkeiten mit real existierenden, von anderen natürlichen oder juristischen Personen geführten Unternehmen dieses Namens wären rein zufällig und nicht beabsichtigt.
- Begrifflichkeiten: Die Begriffe “Touren per Pedes”, “TPP”, “Reise”, “Reisevertrag”, “Reisepreis” u.ä. wurden ersetzt durch die Begriffe “Dienstleister”, “Dienstleistung”, “Dienstleistungsvertrag” u.ä.. Damit wird die unter 1. und 2. benannte Art der erbrachten Dienstleistung und die Firmierung sprachlich klarer hervorgehoben. Desweiteren wird damit verdeutlicht, daß der Teilnehmer keinen Reise- und/oder Beförderungsvertrag abschließt, sondern ausschließlich einen Dienstleistungsvertrag über eine Natur- und Landschaftsführung, Exkursion, Wanderung oder ein Wochenendcamp. Wird im Einzelfall der Abschluß einer anderen Vertragsart gewünscht, so regeln die Teilnahmebedingungen (AGB), daß dies eine Abweichung von den AGB darstellt. Jede Abweichung von den AGB bedarf meiner ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Mündliche Zusagen und Nebenabreden mache ich grundsätzlich nicht; sie wären nichtig.
Mit der Veröffentlichung der neuen Teilnahmebedingungen (AGB) in der Fassung vom 10.01.2010 verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit.